Prüfungsanforderungen im Fortbildungsbereich
Das BIBB-Projekt „Taxonomie in Fortbildungsordnungen“ befasste sich mit der Formulierung von Prüfungsregelungen. Das Projekt wurde auf Weisung des BMBF und in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe durchgeführt.

Diese setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Sozialpartnern und dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) zusammen. Das Projektteam hatte die Aufgabe, die in Fortbildungsordnungen verwendeten Begriffe zu beschreiben. Dies zielte darauf ab, ein gleichartiges Verständnis und eine einheitliche Verwendung der Begriffe zu erreichen. Der Abschlussbericht des Projekts liegt nun vor.
- Besonderheiten von Fortbildungsordnungen
- Auswahl der Fortbildungsordnungen für die Analyse
- DQR als Bezugssystem
- Analyse der Fortbildungsordnungen - Ergebnisse
- Kriterien für die Formulierung von Prüfungsanforderungen und Beispiele
- Ausblick und möglicher Nutzen für das Prüfungspersonal
- Weiterführende Links
Besonderheiten von Fortbildungsordnungen
Ausbildungsordnungen beschreiben das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Die Hauptausschuss-Empfehlungen 160 (HA 160) und 158 (HA 158) geben die Struktur und Gestaltung vor.
Fortbildungsordnungen hingegen enthalten nur das Ziel, den Inhalt und die Gliederung der Prüfung. Anders als bei Ausbildungsordnungen gibt es keine Hauptausschussempfehlung, welche die Gestaltung und Struktur von Fortbildungsordnungen bestimmt. In der Folge sind Fortbildungsordnungen teilweise unterschiedlich aufgebaut und auch inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet.
Die Entwicklung von Standards für die Beschreibung von Qualifikationsprofilen stellt somit eine Herausforderung dar. Auch für das Prüfen stellen sich hier Fragen: Sind die unterschiedlich ausgestalteten Prüfungsregelungen wirklich eine gute Grundlage für die Erstellung von Prüfungsaufgaben? Bilden die Formulierungen eine gute Basis für die Abnahme der Prüfungen?
Um die Vereinheitlichung im Fortbildungsbereich voranzutreiben, sollte auf Wunsch der Sozialpartner ein Pool von 15 bis 20 Verben entstehen, um diesen in zukünftigen Ordnungs- und Prüfungsverfahren zu verwenden.
Auswahl der Fortbildungsordnungen für die Analyse
Die öffentlich-rechtliche Fortbildung gliedert sich in drei Qualifikationsebenen. Die Fortbildungsabschlüsse der einzelnen Ebenen vertiefen und erweitern in der Regel die auf der untergeordneten Ebene verorteten Kompetenzen (siehe Grafik).

Für seine Analyse legte das Projektteam den Schwerpunkt auf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassene Fortbildungsregelungen der Ebene 2. Diese sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 und damit als dem Hochschulabschluss Bachelor gleichwertig eingeordnet. Fortbildungsabschlüsse der Ebene 2 befähigen zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben. Mithilfe dieser Qualifikationen können also einzelne Unternehmensbereiche geleitet und gesteuert werden. Für die Auswahl der Fortbildungsordnungen waren ferner u.a. ein aktuelles Erlassdatum und hohe Prüfungsteilnehmerzahlen in den letzten Jahren maßgeblich. Der Analyse liegen 30 Fortbildungsordnungen aus unterschiedlichen Branchen zugrunde, um die Vielfalt an Fortbildungsordnungen angemessen abzubilden.
DQR als Bezugssystem
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) erwies sich im Laufe der Recherchen als tauglicher theoretischer Bezugsrahmen. Der DQR arbeitet mit den Kompetenzkategorien Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbständigkeit (siehe Grafik).

Das Projektteam analysierte die Fortbildungsordnungen im Hinblick auf die verwendeten Formulierungen. Die gefundenen Verben und Kontexte ordnete es den DQR-Kompetenzkategorien zu.
Analyse der Fortbildungsordnungen - Ergebnisse
Die Analyse zeigte, dass sich die meisten Formulierungen der Kategorie „Fertigkeiten“ und die wenigsten der Kategorie „Wissen“ zuordnen ließen. Darüber hinaus hatten die Verben einen breiten Anwendungsbezug und waren kaum berufs- oder branchenspezifisch. Die in Fortbildungsordnungen der Ebene 2 verwendeten Formulierungen präsentierten sich als so vielfältig und unterschiedlich, dass eine Beschränkung auf einen Pool von 15-20 Verben nicht zielführend erschien. Daher verlegte sich das Projektteam darauf, Formulierungshilfen für Fortbildungsordnungen der Ebene 2 zu entwickeln, die über alle Berufe und Branchen hinweg eingesetzt werden können.
Kriterien für die Formulierung von Prüfungsanforderungen und Beispiele
Nach eingehendem Studium der Fachliteratur zur Formulierung von Curricula und Prüfungsanforderungen entwickelte das Projektteam folgende Formulierungsregeln: Ein aktives Subjekt wird mit einem aktiven Verb kombiniert. Das Objekt bestimmt schließlich den Handlungskontext. Um den Handlungskontext genauer zu bestimmen, können Adjektive oder auch Aspekte wie z.B. methodisches Vorgehen, Zusammenarbeit etc. zur genaueren Beschreibung benutzt werden. Die Formulierungen sollten die vier Kompetenzdimensionen des DQR und des DQR-Niveau 6 berücksichtigen. Die folgende Grafik fasst die Formulierungskriterien übersichtlich zusammen.

Ziel ist, dass insgesamt ein genaues Bild der besonderen Merkmale der Aufgabenstellung und der Aufgabenerfüllung entsteht.
Die Ergebnisse führte das Projektteam in einer Arbeitshilfe zusammen, die sich an die Fachöffentlichkeit und diejenigen Akteure richtet, die an der Neuordnung von Berufen beteiligt sind. Zusätzlich wurden für 40 Verben konkrete Formulierungsbeispiele aufgeführt, die sowohl die entwickelten Formulierungskriterien als auch die vier DQR-Kompetenzdimensionen berücksichtigen.
Die Arbeitshilfe kann zur einheitlichen Verwendung der Begrifflichkeiten und Transparenz bei der Entwicklung von Fortbildungsordnungen der Fortbildungsebene 2 beitragen.
Ausblick und möglicher Nutzen für das Prüfungspersonal
Zum Schluss bleibt zu klären, was die erarbeiteten Empfehlungen bewirken können. Sie können dabei helfen, Formulierungsstandards für Fortbildungsordnungen festzulegen und zu implementieren. Sie dienen damit der Qualitätssicherung, wenn neue Fortbildungsordnungen erarbeitet werden.
Natürlich lassen sich Teile der Empfehlungen auch auf die Gestaltung von Ausbildungsordnungen übertragen. Insofern sind auch Rückwirkungen auf Ausbildungsordnungen nicht auszuschließen. Erstrebenswertes Fernziel wäre eine einheitliche Taxonomie für die berufliche Bildung generell.
Doch was bedeutet dies auf lange Sicht für Prüferinnen und Prüfer? Eine berufs- und branchenübergreifende Standardisierung von Prüfungsregelungen macht sowohl das Prüfen als auch die Erstellung von Prüfungsaufgaben einheitlicher und vergleichbarer. Der Aufwand für die Prüfungsvorbereitung könnte sich demzufolge reduzieren. Ein weiterer Vorteil von einheitlichen Formulierungen, die in unterschiedlichen Berufen angewendet werden, liegt in der besseren Vergleichbarkeit. Die Frage, ob z.B. bei einer Fortbildungsprüfung Prüfungsleistungen anrechenbar sind, wäre leichter zu beantworten.
Mit der vorliegenden Arbeitshilfe ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer Standardisierung von Fortbildungsordnungen getan, der perspektivisch Unterstützung und Erleichterung für das Prüfungswesen bietet.
Hauptausschuss-Empfehlungen:
- Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen (HA 158)
- Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung für Eckpunkte zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) (HA 159)
- Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 26. Juni 2014 zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen - Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan (HA 160)
- Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 25. Juni 2015 über die Zuordnung von anerkannten Fortbildungsabschlüssen zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (HA 161)