Externenprüfung und Anerkennung beruflicher Kompetenzen
Das BIBB-Forschungsprojekt „Anerkennung beruflicher Kompetenzen am Beispiel des Zulassungsverfahrens im Rahmen der Externenregelung“ untersuchte, inwieweit im Rahmen der sogenannten Externenprüfung berufliche Kompetenzen anerkannt werden.

Über die Externenprüfung (auch Externenzulassung oder Externenregelung) können Personen mit Berufserfahrung einen Berufsabschluss nachholen. Um an der regulären Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen die Externen ein Zulassungsverfahren absolvieren.
Das Projekt befasste sich mit folgenden Fragen:
- Wer sind die Externen?
- Wie ist der Zulassungsprozess gestaltet?
- Welche Nachweise werden anerkannt/erbracht?
Die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojektes haben wir für Sie zusammengefasst.
Wer sind die Externen?
Die Externenprüfung wird von einem sehr heterogenen Personenkreis genutzt. Beim Alter reicht die Spannweite von Anfang 20 bis Anfang 50. Auch die Bildungsniveaus sind sehr unterschiedlich.
Die verbreitete Annahme, die Externenprüfung werde vor allem von Angelernten und Ungelernten genutzt, konnte nicht bestätigt werden. Die Befragung zeigt, dass insbesondere bereits qualifizierte Fachkräfte und akademisch Vorgebildete berufliche Abschlüsse nachholen. Sie nutzen die Externenprüfung zur Doppelqualifizierung.
Positiv zu bewerten ist der hohe Anteil von Personen mit Migrationshintergrund: Etwa ein Viertel aller Befragten sind Migranten. Wenige Personen haben im Ausland Nachweise über Qualifikationen erworben. Nur knapp die Hälfte reicht diese auch ein.
Ferner wurde gefragt, wie und durch wen die Befragten von der Externenprüfung erfahren haben. Hier ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die gezielt nach Qualifizierungsmöglichkeiten oder der Externenprüfung suchten, und denjenigen, die eher zufällig auf diese Möglichkeit gestoßen sind. Potenzielle Kandidaten, die von der Externenprüfung nichts wussten, wurden häufig von Arbeitsagenturen, ARGEn und Jobcentern darauf hingewiesen. In Betrieben informiert häufig der Vorgesetzte über diese Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen. Diejenigen, die die Externenprüfung bereits kennen, informieren sich direkt bei der zuständigen Stelle oder durch Internetrecherchen. Das Internet ist als Informationsquelle wichtiger als die Printmedien.
Welche Motive bewegen die Externen dazu, einen Berufsabschluss nachzuholen? Drei Gründe sind besonders wichtig:
- Bessere Chancen am Arbeitsmarkt
- Besserer Verdienst
- Höhere Berufszufriedenheit
Insgesamt sind die Externen mit dem Zulassungsprozess zufrieden. Ihre Erwartungen an das Nachholen des Berufsabschlusses haben sich größtenteils erfüllt, was für den Nutzen der Externenprüfung spricht.
Wie ist der Zulassungsprozess gestaltet?
Der Zulassungsprozess gliedert sich in mehrere Teilprozesse. Diese reichen von der Beratung der Externen durch die zuständige Stelle bis zur Benachrichtigung über die Zulassung oder Nichtzulassung (siehe Grafik).

Mit der Beratung durch die zuständige Stelle sind fast alle Externen zufrieden bis sehr zufrieden. In der Beratung geht es meistens um Themen, die direkt die Zulassung betreffen. Dies sind die Zulassungsbedingungen oder die erforderlichen Nachweise. Aber auch Ablauf und Inhalte der Abschlussprüfung werden erörtert.
Beim Zusammenstellen der Nachweise werden die Externen vor allem von Bildungsanbietern unterstützt.
Bei der Begutachtung der Nachweise Externer steht im Vordergrund, dass die Nachweise den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entsprechen. Bei der Überprüfung ist die Nähe zum angestrebten Beruf wesentlich. Die Frage, ob Ausbildungsordnungen als Vergleichsmaßstab hinzugezogen werden, haben Dreiviertel aller zuständigen Stellen bejaht.
Jedoch zeigte sich, dass die Ordnungsmittel teilweise unterschiedlich eingesetzt werden: Die Bereiche Industrie und Handel sowie die Freien Berufe nutzen bei der Begutachtung das Ausbildungsberufsbild sowie die sachliche und zeitliche Gliederung. Im Handwerksbereich und in der Landwirtschaft spielen die Prüfungsanforderungen eine größere Rolle bei der Beurteilung.
Welche Nachweise werden anerkannt/erbracht?
Hauptsächlich erbringen die Externen Nachweise über Praxiszeiten im angestrebten Beruf. Dies sind z.B. qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbescheinigungen. Wichtig sind auch Nachweise anderer Berufsabschlüsse oder anderer (Aus-)Bildungsgänge, Weiterbildungsbescheinigungen und Weiterbildungszertifikate.
Kompetenzfeststellungsverfahren, die über das Erbringen von Nachweisen und Dokumenten hinausgehen würden, spielen keine Rolle. Auf informellem Wege erworbene Kompetenzen werden insofern anerkannt, wenn sie von Dritten in Form von Dokumenten, Bescheinigungen oder Zertifikaten bestätigt werden. Eine Kompetenzfeststellung, die eher implizite und dem Individuum nicht bewusste Kompetenzen nachweisen könnte, wird nicht eingesetzt.
Im Hinblick auf die Anerkennung informellen Lernens bleibt also festzustellen, dass Personen, die Kompetenzen auf informellem Wege erworben haben und über keine Dokumentation dieser Kompetenzen verfügen, der Zugang zur Abschlussprüfung vorerst verwehrt bleibt. Für diese Personengruppe müssen Kompetenzfeststellungsverfahren noch entwickelt werden.