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Schwerpunktthema Externenprüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen, die keine reguläre duale Ausbildung absolviert haben, an der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung teilnehmen und so einen anerkannten Abschluss erwerben.

Schwerpunktthema Externenprüfung

Die „Externenprüfung“ bietet Menschen die Möglichkeit, bisher erworbene berufliche Kompetenzen durch eine Prüfung zu belegen und somit einen anerkannten Abschluss zu erwerben. Umgangssprachlich wird meist von der Externenprüfung gesprochen, aber eigentlich geht es um die Externenregelung. Mit der Externenregelung können Personen zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung zugelassen werden, obwohl sie keine duale Ausbildung in dem jeweiligen Beruf absolviert haben. Voraussetzung für die Zulassung als Externer sind einschlägige berufliche Erfahrungen oder andere Qualifikationen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Prüfling über die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Nach der Zulassung durch die zuständige Stelle wird die reguläre Abschlussprüfung abgelegt. Ein gesondertes Prüfungsverfahren gibt es für Externe nicht.

Zulassung zur Externenprüfung

Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung nennen folgende Voraussetzungen für die Zulassung Externer zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG; § 37 Abs. 2 HwO):

  • Der Nachweis einer Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll. Die Dauer dieser Beschäftigung muss mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit des Berufes betragen. In dieser Zeitspanne können auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf enthalten sein.
  • Vom oberen Nachweis kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn der Bewerber Zeugnisse vorlegt oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Unter dieses Kriterium fallen auch ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland.

Bei der Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Zulassung als Externer vorliegen, kommt der zuständigen Stelle ein Ermessensspielraum zu. Sieht sie die Voraussetzungen als gegeben, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Zulassung. Sind die Voraussetzungen aus ihrer Sicht nicht erfüllt, wird die Entscheidung dem Prüfungsausschuss übertragen.

Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung ermöglichen außerdem mit § 43 Abs. 2 BBiG und § 36 Abs. 2 HwO, dass Absolventen von vollzeitschulischen Angeboten zur Externenprüfung zugelassen werden. Bedingung ist, dass der Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Durch diese Anerkennung schulischer Ausbildung soll die Durchlässigkeit im Bildungssystem gefördert werden.

Zahlen und Fakten zur Externenprüfung

Laut Berufsbildungsbericht 2018 wurden im Jahr 2017 rund 317.000 Menschen mit einer beruflichen Weiterbildung gefördert. Darunter gab es insgesamt rund 65.000 abschlussorientierte Maßnahmen (FbW mit Abschluss, Teilqualifikationen und Externenprüfung) und damit 3 % mehr als im Vorjahreszeitraum.

Forschung zur Externenprüfung

Eine Anfang der 1990er Jahre vom BIBB durchgeführte Studie hat gezeigt, dass über die Hälfte der damals befragten externen Prüfungsteilnehmer vorher bereits eine berufliche Ausbildung absolviert hatte. Die Externenprüfung wird also hauptsächlich zur „Doppelqualifizierung“ genutzt, mit der frühere Karriereentscheidungen korrigiert beziehungsweise ergänzt werden. Weitere 16 % der Befragten hatten eine Berufsausbildung abgebrochen und nur ein knappes Drittel hatte noch keine formale berufliche Qualifizierung begonnen oder durchlaufen.

In einem Forschungsprojekt des BIBB beschäftigen sich die Wissenschaftler mit dem Zulassungsverfahren bei der Externenprüfung. Die Zulassung Externer wird als Form der Anerkennung informellen Lernens betrachtet. Im Projekt soll das Zulassungsverfahren daraufhin untersucht werden, wie berufliche Kompetenzen erfasst und beurteilt werden. Außerdem wird erhoben, wer die Externenregelung nutzt. Durch das Forschungsprojekt sollen Erkenntnisse für weitere Möglichkeiten der Anerkennung informell erworbener Kompetenzen gewonnen werden. Ansprechpartner für das Projekt ist Daniel Schreiber.