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BIBB-Prüferbefragung Teil 4: Einschätzungen zu alternativen Prüfungsformen

Ergebnisse der Prüferbefragung vom 25.4. bis 15.6. 2013

Das Projektteam „Kompetenzbasierte Prüfungen“ hat im Frühling 2013 eine Prüferbefragung durchgeführt. Auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse der Prüferbefragung zur Einschätzung alternativer Prüfungsformen.

Insgesamt konnten 1821 Fragebögen aus der Prüferbefragung ausgewertet werden.

Neben den Fragen zur Zwischen- und Abschlussprüfung/ Gesellenprüfung sowie zur gestreckten Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung (siehe BIBB-Prüferbefragung Teil 2 und 3) wurden die befragten Prüferinnen und Prüfer auch um eine Einschätzung zu alternativen Prüfungsformen gebeten.

Die Ergebnisse zu den einzelnen Aussagen werden im Folgenden dargestellt.

Grafik: Aussagen zu alternativen Prüfungsformen
© BIBB

Sollten Prüfungen immer nach in sich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitten stattfinden?

35 % der Prüferinnen und Prüfer stimmen zu, 55 % stimmen nicht zu und 8 % sind unentschieden, ob Prüfungen immer nach in sich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitten stattfinden sollen.

Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, dass Prüfungen nach Ausbildungsabschnitten motivierend für die weitere Ausbildung sein können und insgesamt einen besseren Überblick über die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlauben, als eine zufällige Leistung an einem Tag.

Dagegen spricht, dass nicht in allen Berufen abgeschlossene Ausbildungsabschnitte identifizierbar sind, die geprüft werden können und eine Modularisierung der Ausbildung problematisch gesehen wird.

„In sich geschlossene Ausbildungsabschnitte mit anschließender Prüfung führen zu einem modularen Aufbau der Prüfung. Es besteht die Gefahr, dass Auszubildende mit Abschluss eines Moduls dieses gedanklich "abhaken" und den Gesamtzusammenhang nicht mehr wahrnehmen.“

Insgesamt halten über drei Viertel der Befragten die derzeitige Prüfungsgestaltung mit Abschluss-/Gesellenprüfung- bzw. Gestreckter Abschluss-/Gesellenprüfung für geeignet, berufliche Handlungsfähigkeit zu erfassen (siehe auch BIBB-Prüferbefragung Teil 2 und 3).

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Sollten Ergebnisse ausbildungsbegleitender betrieblicher Bewertungen zusätzlich in die Gesamtnote einfließen?

Bei dieser Aussage zeigt sich ein geteiltes Meinungsbild: 45 % der Prüferinnen und Prüfer stimmen zu, 48 % stimmen nicht zu und 8 % sind unentschieden und haben „weiß nicht“ angekreuzt.

Einige Prüferinnen und Prüfer befürworten die Möglichkeit, betriebliche Bewertungen in die Gesamtnote aufzunehmen. Dadurch könnte die Bewertung innerbetrieblicher Leistungen und des Verhaltens spürbar in das Prüfungsergebnis einfließen. Auch wird in ausbildungsbegleitenden betrieblichen Bewertungen eine Möglichkeit gesehen, die Qualität der Ausbildung zu sichern.

„Hier würde eine ausbildungsbegleitende betriebliche Bewertung das entscheidende Mittel zur Standardisierung bez. Verbesserung der betrieblichen Ausbildung sein.“

Kritikerinnen und Kritiker befürchten, dass der betriebliche Mehraufwand die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe senken könnte. Auch wird das Problem von Objektivität und Vergleichbarkeit betrieblicher Bewertungen angesprochen. Bei betrieblichen Aufgaben bestehe die Gefahr, dass sie zu betriebsspezifisch und damit nicht mehr vergleichbar sind, außerdem könne das betriebliche Ausbildungspersonal ohne Kenntnis einer größeren Vergleichsgruppe die Leistungen der eigenen Auszubildenden nicht objektiv bewerten. Schließlich wird die Bewertung durch ein paritätisch besetztes Gremium der Bewertung durch Einzelpersonen vorgezogen.

„Auch ein normierter und vielleicht angreifbarer Standard ist zumindest ein Standard, der vor Manipulationen schützt und Leistungen vergleichbar macht. Eine individuelle Bewertung durch den Ausbildungsbetrieb kann durch ein qualifiziertes Zeugnis erfolgen und kann als zusätzliches Dokument zur Beurteilung herangezogen werden.“

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Sollten Ergebnisse ausbildungsbegleitender schulischer Bewertungen zusätzlich in die Gesamtnote einfließen?

Fast zwei Drittel der Befragten ist der Meinung, dass zusätzlich ausbildungsbegleitende schulische Bewertungen in die Gesamtnote einfließen sollten; fast ein Drittel ist dagegen. 6 % der befragten Prüferinnen und Prüfer äußern sich diesbezüglich unentschieden.

Die Befürworterinnen und Befürworter dieser Aussage argumentieren, dass die Schule vergleichbare Aussagen über Fach- und Sozialkompetenzen treffen kann, die auch im Facharbeiter/Gesellenbrief gezeigt werden sollten. Außerdem wird ein Vorteil darin gesehen, dass die Institution Schule dadurch an Bedeutung gewinnt:

„Schulische Bewertungen einfließen lassen macht Sinn, da die Schule dadurch aufgewertet wird.“

Eine Gefahr wird darin gesehen, dass mit zusätzlichen schulischen Bewertungen nur noch für das Bestehen der Prüfungen gelernt wird. Es muss sichergestellt werden, dass der Lernstoff nicht nur kurzfristig gepaukt, sondern langfristig gefestigt wird und auch für Transferleistungen zur Verfügung steht.

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Sollten die Leistungsfeststellungen aller Lernorte in die Gesamtnote einfließen?

42 % der befragten Prüferinnen und Prüfer stimmen der Aussage zu, dass die Leistungsfeststellungen aller Lernorte in die Gesamtnote einfließen sollen, 47 % stimmen dagegen; 12 % der Befragten äußern sich unentschieden.

Die Befürworterinnen und Befürworter sprechen sich für eine Gesamtbetrachtung aus, da sie sich über die Einbeziehung sowohl der schulischen als auch der betrieblichen Leistungen ein genaueres Bild der Prüflinge versprechen. Da Abschlussprüfungen immer nur Momentaufnahmen darstellen, erlauben sie kein Gesamtbild über die ganze Ausbildungszeit hinweg. 

„Bewertungen aller an der Ausbildung beteiligter Stellen während der Ausbildung - nach bestimmten Lernabschnitten - könnten ein genaueres Bild über die Handlungsfähigkeit im Beruf aufzeigen.“

Aus den Reihen der Befragten, die eine Berücksichtigung der Leistungen aller Lernorte in der Gesamtnote ablehnen, wird argumentiert, dass nur Prüfungsleistungen, die ein paritätisch besetzter Prüfungsausschuss ermittelt hat, im Abschlusszeugnis erfasst werden sollen. Es wird befürchtet, dass bei betrieblichen und schulischen Bewertungen die Bewertungen nicht objektiv durchgeführt werden. In einem paritätisch besetzten Prüfungsausschuss wird die Note nicht von Einzelpersonen, sondern von mehreren Prüferinnen und Prüfern festgelegt.

Daneben wird eine Vermischung der Leistungen in Schule, Betrieb und Abschlussprüfung kritisch gesehen:

„Da es sich um ein duales System handelt, ist es sinnvoll die Bewertungen nicht zu mischen. Der Auszubildende erhält separat ein Ausbildungszeugnis vom Unternehmen, in dem seine Leistung abgebildet wird. Die Trennung birgt vor allem für Auszubildende Chancen, wenn das Leistungsniveau zwischen Berufsschule und Betrieb stark abweicht. Eine Mischung verwässert aus meiner Sicht das Leistungsbild.“

Zurzeit werden dem Prüfling neben dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stelle ein Berufsschulzeugnis und ein Zeugnis vom Betrieb ausgestellt. Diese Bewertungen können nach Ansicht einiger Befragter ein gutes Bild der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Prüflings vermitteln.

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Sollte auch bei ausbildungsbegleitenden Prüfungen die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erhalten bleiben?

Über 80 % der Prüferinnen und Prüfer sprechen sich dafür aus und nur 10 % würden eine Abkehr vom derzeitigen Verfahren befürworten. Argumentiert wird von den Befragten, dass die Abschlussprüfungen in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen genießen und dass eine Prüfung am Ende der Ausbildungszeit notwendig ist, um die erworbenen Fähigkeiten in der Gesamtheit zu erfassen.

„Alternative Prüfungsformen können als Zusatzleistungen in das Abschlusszeugnis eingetragen werden, sollten aber keine Relevanz haben, da die Berufsabschlussprüfung eine Fertigkeitsprüfung am Ende einer GESAMTEN Ausbildung darstellt.“

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Sollen die öffentlich-rechtlichen Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen unverändert bleiben?

Etwas über die Hälfte der befragten Prüferinnen und Prüfer befürworten, dass die öffentlich-rechtlichen Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen unverändert beibehalten werden, 27 % stimmen dem nicht zu. Mit 18 % ist sich ein relativ hoher Anteil der Befragten bezüglich dieser Aussage unschlüssig und hat daher „weiß nicht“ angekreuzt.
 
Die Befürworterinnen und Befürworter halten einen Vergleich von Leistungen nur dann für möglich, wenn an die Azubis gleiche Anforderungen gestellt werden. Daher sind öffentlich-rechtliche Prüfungen nicht ersetzbar.

„Die heute erreichte Tiefe in der Ausbildung und Prüfung reicht aus, den Kenntnisstand der Prüflinge auf eine Benotung zu führen, die für die Industrie ein gutes, brauchbares Instrument darstellt.“

27 % der Befragten sehen hingegen einen Veränderungsbedarf in der derzeitigen Prüfungsgestaltung. Die Einschätzungen der Prüferinnen und Prüfer zu den alternativen Prüfungsformen geben erste Hinweise, in welche Richtung diese Veränderungen gehen könnten.

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Zusammenfassung

Die Ergebnisse zeigen, dass knapp über die Hälfte der befragten Prüferinnen und Prüfer die öffentlich rechtlichen Abschluss- und Gesellenprüfungen unverändert beibehalten wollen; über ein Viertel der Befragten sieht aber auch Veränderungsbedarfe. In den formulierten Aussagen werden Möglichkeiten alternativer Prüfungsgestaltung aufgezeigt.

Geteilter Meinung sind die Befragten sowohl bei der Einbeziehung der Leistungsfeststellungen aller Lernorte als auch bei der Einbeziehung ausbildungsbegleitender betrieblicher Bewertungen in die Gesamtnote. Bei diesen Aussagen können weder die Befürworterinnen und Befürworter noch die Gegnerinnen und Gegner die Mehrheit erzielen.

Fast zwei Drittel der befragten Prüferinnen und Prüfer kann sich hingegen vorstellen, die Ergebnisse ausbildungsbegleitender schulischer Bewertungen in die Gesamtnote einfließen zu lassen.

Prüfungen nach in sich abgeschlossenen Ausbildungsabschnitten stattfinden zu lassen, lehnt knapp über die Hälfte der Befragten ab, über ein Drittel steht dieser Aussage hingegen positiv gegenüber.

In der Befragung wurden erste Überlegungen zu alternativen Prüfungsformen aufgezeigt, die weiter untersucht und erforscht werden müssen. Eines machen die Kommentare zu den Aussagen trotz bestehender Änderungswünsche deutlich: die Prüferinnen und Prüfer schätzen die derzeitige Abschluss- und Gesellenprüfung mit ihren übergreifenden Fragestellungen, die von einem paritätisch zusammengesetzten Prüfungsausschuss durchgeführt und bewertet werden.

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