BIBB-Prüferbefragung Teil 2: Einschätzungen zur Zwischen- und Abschlussprüfung / Gesellenprüfung
Ergebnisse der Prüferbefragung vom 25.4. bis 15.6. 2013
Das Projektteam „Kompetenzbasierte Prüfungen“ hat im Frühling 2013 eine Prüferbefragung durchgeführt. Auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse der Prüferbefragung zur Einschätzung der Zwischen- und Abschlussprüfung.
Insgesamt konnten 1821 Fragebögen aus der Prüferbefragung ausgewertet werden.
73 % der Befragten prüfen in Berufen mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung/Gesellenprüfung und 27 % in Berufen mit Gestreckter Abschluss- bzw. Gesellenprüfung (GAP/GGP). Im Fragebogen wurde die Zustimmung bzw. Ablehnung zu verschiedenen Aussagen zur Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erhoben, die wir im Folgenden darstellen.

Zu den einzelnen Aussagen
- Ist die Zwischenprüfung geeignet, den Ausbildungsstand zu ermitteln?
- Ist die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung geeignet, berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen?
- Sollte eine Mindestpunktzahl in der Zwischenprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung sein?
- Sollte das Ergebnis der Zwischenprüfung in die Gesamtnote einfließen?
- Soll die Anzahl der Prüfungszeitpunkte erhöht werden?
- Zusammenfassung
Ist die Zwischenprüfung geeignet, den Ausbildungsstand zu ermitteln?
Fast Dreiviertel der Befragten stimmt der Aussage zu, dass durch die Zwischenprüfung der Ausbildungsstand festgestellt werden kann. 5 % sind sich bezüglich dieser Aussage unsicher und haben „weiß nicht“ angekreuzt. 21 % stimmen dieser Aussage nicht zu. Einige der Befragten haben die Möglichkeit genutzt, ihre Einschätzung konkreter auszuführen und einen Kommentar zu hinterlassen.
Häufig wird die mangelnde Abstimmung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung ins Feld geführt. So werden in der Zwischenprüfung Inhalte abgefragt, die dem Prüfling bisher entweder im Betrieb oder in der Schule noch nicht vermittelt wurden.
Auch auf den Zeitaspekt wird verwiesen:
„Die Zwischenprüfung ist eindeutig zeitlich zu kurz, um eine Aussage zum Ausbildungsstand zu treffen“.
Ist die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung geeignet, berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen?
Mit 69 % halten deutlich mehr als die Hälfte der Befragten eine Mindestpunktzahl in der Zwischenprüfung für sinnvoll. 4 % sind sich unsicher. 28 % stimmen dieser Aussage nicht zu.
In den Kommentaren argumentieren die Befragten, dass die Zwischenprüfung in der derzeitigen Form weder vom Betrieb noch von den Auszubildenden ernst genommen wird. Müssten die Auszubildenden eine Mindestpunktzahl erreichen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, so könnte dies die Auszubildenden motivieren und die Betriebe zu mehr Ausbildungsqualität anhalten.
Einige der befragten Prüferinnen und Prüfer skizzieren eine konkrete Herangehensweise:
„Die Zwischenprüfung sollte ein höheres Gewicht haben. Bei weniger als 50 % der möglichen Punkte sollte eine Wiederholung eingeführt werden. Die Abschlussprüfung kann nur nach bestandener Zwischenprüfung erfolgen.“
Sollte eine Mindestpunktzahl in der Zwischenprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung sein?
Mit 69 % halten deutlich mehr als die Hälfte der Befragten eine Mindestpunktzahl in der Zwischenprüfung für sinnvoll. 4 % sind sich unsicher. 28 % stimmen dieser Aussage nicht zu.
In den Kommentaren argumentieren die Befragten, dass die Zwischenprüfung in der derzeitigen Form weder vom Betrieb noch von den Auszubildenden ernst genommen wird. Müssten die Auszubildenden eine Mindestpunktzahl erreichen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, so könnte dies die Auszubildenden motivieren und die Betriebe zu mehr Ausbildungsqualität anhalten.
Einige der befragten Prüferinnen und Prüfer skizzieren eine konkrete Herangehensweise:
„Die Zwischenprüfung sollte ein höheres Gewicht haben. Bei weniger als 50 % der möglichen Punkte sollte eine Wiederholung eingeführt werden. Die Abschlussprüfung kann nur nach bestandener Zwischenprüfung erfolgen.“
Sollte das Ergebnis der Zwischenprüfung in die Gesamtnote einfließen?
Hier sind die Prüferinnen und Prüfer geteilter Meinung. 49 % der Befragten sind dafür, 47 % dagegen. 4 % können sich weder für die eine noch für die andere Seite entscheiden. In den frei formulierten Kommentaren schlägt sich die geteilte Meinung des Prüfungspersonals ebenfalls nieder.
Die Befürworter argumentieren, dass die Auszubildenden die Zwischenprüfung ernster nehmen würden und eine Qualitätssteigerung der Ausbildung damit einhergehen würde. In den offenen Antworten wird für eine Gewichtung des Ergebnisses der Zwischenprüfung zwischen 15 % und 50 % plädiert.
„Nicht der Olympische Gedanke "dabei sein ist alles" sollte bei der Zwischenprüfung gelten, sondern das Ergebnis sollte in die Abschlussprüfung einfließen, aber nicht zu stark wie in anderen (Handwerks)berufen, sondern mit einer Gewichtung von 25 %!“
Ein weiteres Argument stellt der Aufwand dar, der mit der Zwischenprüfung verbunden ist:
„Wäre sehr wichtig, wenn die Zwischenprüfung mehr Gewicht bekäme und in die Endnote mit einfließen würde. Es wird für diese Prüfung ein riesiger Aufwand betrieben und verpufft anschließend völlig“.
Einige Befragte knüpfen die Einbeziehung der Zwischenprüfungsergebnisse in das Gesamtergebnis auch an Bedingungen. Genannt wird hier die inhaltlich-qualitative Aufwertung der Zwischenprüfung. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Zwischenprüfung sich auf Themen erstreckt, die in der ersten Hälfte der Ausbildung tatsächlich vermittelt worden sind.
„Die Zwischenprüfungsergebnisse sollten nur dann mit einfließen, wenn gewährleistet ist, dass die Schüler den gleichen berufsschulischen Ausbildungsstand haben können. Mir ist immer wieder aufgefallen, dass Auszubildende schlechte ZWP-Ergebnisse hatten, weil große Anteile des Gefragten noch nicht in der Schule bearbeitet wurden.“
Die Befragten, die die Einbeziehung der Zwischenprüfungsnote in die Gesamtnote ablehnen, argumentieren, dass die Auszubildenden bis zur Zwischenprüfung noch zu wenig Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben. Ein schlechtes Abschneiden in der Zwischenprüfung würde sich dann negativ auf die Note der Abschlussprüfung auswirken.
Auch wird nochmals auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Betrieben verwiesen.
„Die Zwischenprüfung sollte den Charakter einer Wissensstand - Bestimmung behalten und nicht in die Abschlussnote gewertet werden. Anderenfalls würden ausbildungs- bzw. betriebsbedingte Mängel alleine auf dem Rücken der Auszubildenden ausgetragen (vor allem in kleinen Betrieben oft erkennbar). Das darf nicht passieren.“
Sowohl die Verteilung der Einschätzungen als auch die frei formulierten Kommentare zeigen, dass in diesem Punkt weiterer Diskussionsbedarf besteht.
Soll die Anzahl der Prüfungszeitpunkte erhöht werden?
Dass die Zahl der Prüfungszeitpunkte erhöht werden soll, lehnen 70 % der befragten Prüferinnen und Prüfer ab. 15 % haben zu dieser Aussage keine Meinung, 15 % befürworten sie. In den Kommentaren wird dargelegt, dass insbesondere der Aufwand für das Prüfungspersonal zu hoch sei.
„Ich denke, dass zwei Prüfungszeitpunkte ausreichend sind, wenn ich bedenke, wie stark die Ausschüsse schon zeitlich belastet sind.“
Von den Befragten, die eine Erhöhung der Prüfungszeitpunkte für sinnvoll erachten, wird angemerkt, dass eine Prüfung nach jedem Ausbildungsjahr einen besseren Überblick über die Fähigkeiten des Prüflings vermitteln würde. Im Anschluss an solche „Jahresprüfungen“ könnte gezielt gefördert oder die Ausbildungszeit verlängert bzw. verkürzt werden.
„Es würde Sinn machen, nach jedem Ausbildungsjahr einen Wissensstand zu ermitteln, um gezielt Wissenslücken verkleinern oder gar schließen zu können. Die Betriebe sollten ausbildungsorientiert arbeiten. Nicht alle tun dies!?“
Auch wird darauf verwiesen, dass Abschlussprüfungen immer nur Momentaufnahmen widerspiegeln.
„Eine Erhöhung der Prüfungszeitpunkte würde die Belastung durch eine einmalige schlechte Tagesform abschwächen, die sonst zu viel Gewicht bekommt.“
Zusammenfassung
Die Prüferbefragung zeigt, dass große Einigkeit darüber besteht, dass die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung geeignet ist, berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen. Etwas weniger eindeutig fällt das Urteil des Prüfungspersonals über die Eignung der Zwischenprüfung im Hinblick auf die Ermittlung des Ausbildungsstandes aus. Die Mehrzahl der Prüferinnen und Prüfer plädieren für eine Mindestpunktzahl in der Zwischenprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, um die Zwischenprüfung aufzuwerten. Diskussionsbedarf wird deutlich, wenn es um die Einbeziehung der Zwischenprüfungsnote in die Gesamtnote der Ausbildung geht.
Ein Großteil der Befragten lehnt weitere Prüfungszeitpunkte ab; ein kleinerer Teil ist sich bei dieser Frage unschlüssig, ein Hinweis, dass für einige das Für und Wider noch abzuwägen ist.
- BIBB-Prüferbefragung Teil 1: Wer hat teilgenommen?
- BIBB-Prüferbefragung Teil 2: Einschätzungen zur Zwischen- und Abschlussprüfung / Gesellenprüfung
- BIBB-Prüferbefragung Teil 3: Einschätzungen zur gestreckten Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung
- BIBB-Prüferbefragung Teil 4: Einschätzungen zu alternativen Prüfungsformen
- BIBB-Prüferbefragung Teil 5a: Vorbereitung der Prüferinnen und Prüfer auf ihre Tätigkeit
- BIBB-Prüferbefragung Teil 5b: Informations- und Qualifizierungswünsche – Stimmen aus der Prüferpraxis
- Kompetenzorientierung in Prüfungen
Detaillierte Informationen:
- Mpangara, Miriam: Qualifizierungswege und –wünsche von Prüferinnen und Prüfern im dualen System. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP). 3/2014, S. 30-33