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Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung

Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung enthält die zwei schriftlich durchzuführenden Prüfungsbereiche:

Über die im ersten Teil der Prüfung erbrachten Leistungen erhält der Prüfling unmittelbar nach Durchführung eine schriftliche Bescheinigung durch die zuständige Stelle (IHK).

Prüfungsbereich „Warenwirtschaft und Rechnungswesen“

Der Prüfungsbereich „Warenwirtschaft und Rechnungswesen“ enthält kaufmännische Inhalte, die sich auf Aspekte des Güterflusses und der damit verbundenen Finanzströme von Waren beziehen. In diesem Prüfungsbereich soll der Prüfling nachweisen, dass er

  • Waren annehmen und lagern,
  • Warenbestände erfassen und kontrollieren,
  • Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen durchführen sowie
  • verkaufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten und Kalkulationen durchführen kann;

Dazu bearbeitet der Prüfling berufstypische Aufgaben schriftlich. Dabei soll er zeigen, dass er die Zusammenhänge zwischen den oben genannten Gebieten beachten, Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen durchführen und verkaufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten kann. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Der Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen ist identisch zum gleichlautenden Prüfungsbereich im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel formuliert und prüft vergleichbare Kompetenzen ab.

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Prüfungsbereich „Musikkundlicher Beratungshintergrund“

Der Prüfungsbereich „Musikkundlicher Beratungshintergrund“ ist der musikfachspezifische Prüfungsbereich und beinhaltet den kompetenten Umgang mit den Sortimenten im Zusammenhang mit Beratungsaufgaben.

In diesem Prüfungsbereich soll der Prüfling nachweisen, dass er: 

  • Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel unterscheiden,
  • den Musikmarkt einschätzen, Epochen der Musikgeschichte einordnen,
  • Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik unterscheiden sowie
  • Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts berücksichtigen kann.

Bei den abgeprüften Qualifikationen handelt es sich um musikspezifische Sachverhalte aus den Bereichen der Musikgeschichte sowie der Musikgattungen und Musikformen. Musikrichtungen des klassischen und populären Bereichs müssen dabei beherrscht werden. Ebenso müssen die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Musikgeschäft angewendet und beachtet werden.

Auch hier bearbeitet der Prüfling berufstypische Aufgaben schriftlich.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

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