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Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung

Musikfachhändler/in

Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird erst nach Beendigung des zweiten Teils der Prüfung festgestellt. Hierüber erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle (IHK) eine Mitteilung.

Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Musikhandel“

Der Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Musikhandel prüft die Zusammenhänge der Wertschöpfungskette bezogen auf warenflussbezogene und bewertende Aspekte.

Der Prüfling soll nachweisen, dass er:

  • Zusammenhänge der Prozesskette vom Einkauf bis zum Verkauf darstellen,
  • Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle einsetzen sowie
  • Geschäftsprozesse bearbeiten kann.

Dafür muss er mindestens eines der folgenden Gebiete auswählen:

  • Verkauf,
  • Marketing,
  • Warenbeschaffung sowie
  • Serviceleistungen.

Am Beispiel der dargestellten Gebiete wird die Kompetenz nachgewiesen, Geschäftsprozesse entlang der Wertschöpfungskette nachzuvollziehen und Aufgaben in gegenständlicher und wertmäßiger Hinsicht zu bearbeiten. Es handelt sich bei diesem Prüfungsbereich in erster Linie um die spezifisch kaufmännischen Aufgaben im Musikfachhandel.

In diesem Prüfungsbereich bearbeitet der Prüfling in 90 Minuten schriftlich berufstypische Aufgaben

Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Dazu bearbeitet der Prüfling Aufgaben schriftlich in einer Prüfungszeit von 60 Minuten.

Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde enthält zum großen Teil berufsschulische Inhalte und umfasst die Inhalte der gesamten drei Ausbildungsjahre.
 

Prüfungsbereich „Kundenberatung“

Dieser Prüfungsbereich bezieht sich auf die Wahlqualifikationseinheit. Der Prüfling soll nachweisen, dass er:

  • kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
  • fachbezogene Waren erklären, diese bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
  • kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen kann.

In diesem Prüfungsbereich führt der Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch durch. Ihm werden vom Prüfungsausschuss zwei Aufgaben aus dem Bereich seiner Wahlqualifikation gestellt. Während einer Vorbereitungszeit von maximal 15 Minuten wählt der Prüfling eine der Aufgaben aus und bereitet sich auf diese vor. Die gewählte Aufgabenstellung bildet dann die Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch von höchstens 30 Minuten.