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Struktur der gestreckten Abschlussprüfung

Musikfachhändler/in

Die Gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2. Teil 1 umfasst die grundlegenden Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Teil 2 prüft die Inhalte des dritten Ausbildungsjahres und wird am Ende des dritten Ausbildungsjahres abgelegt.

Qualifikationen, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist.

Eine Ausnahme bildet der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in Teil 2 der Prüfung, der die Inhalte der gesamten drei Ausbildungsjahre enthält.

Grafk: Gestreckte Abschlussprüfung Musikfachhändler/-in Teil 1 und Teil 2
© BIBB

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses werden Teil 1 der Abschlussprüfung
mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.

Über die Zulassung zu beiden Teilen der Prüfung wird jeweils gesondert entschieden. Der erste Prüfungsteil kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Prüfung wird der Prüfling schriftlich informiert. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen zusammen.