Mündliche Ergänzungsprüfung
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Schlechte Prüfungsleistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung können nicht ausgeglichen werden. Allerdings kann eine mündliche Ergänzungsprüfung im schriftlichen Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ im Teil 2 auf Antrag des Prüflings durchgeführt werden, wenn die dort erbrachte Leistung schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und wenn die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung hat eine Dauer von 15 Minuten.