Struktur der Gestreckten Abschlussprüfung
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich in einen Teil 1 und Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung.
Teil 1 umfasst die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Teil 2 umfasst die Inhalte des dritten Ausbildungsjahres und muss am Ende des dritten Ausbildungsjahres abgelegt werden. (siehe Abbildung).
Prüfungskonzept der Gestreckten Prüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel

Für das Gesamtergebnis werden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.
Über die Zulassung zu beiden Teilen der Prüfung wird jeweils gesondert entschieden. Der erste Prüfungsteil kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Prüfung wird der Prüfling schriftlich informiert. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen zusammen.