Praktischer Teil der Abschlussprüfung
Floristik
"In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitstechniken und Regeln der Gestaltung praxisbezogen anwenden, Kunden beraten sowie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe einschließlich eines Beratungsgespräches sowie in höchstens zwei Stunden drei Arbeitsproben durchführen“
(Bundesgesetzblatt I S. 396, geändert durch die Verordnung vom 2.Juli 2002, BGBl. S. 2480)
Komplexe Prüfungsaufgabe
Bereits mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen sich die Prüflinge auf eines der vier praktischen Prüfungsgebiete festlegen:
- Hochzeitsschmuck,
- Trauerschmuck,
- Raumschmuck oder
- Tischschmuck.
Die Komplexe Prüfungsaufgabe besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Dem Prüfling werden dabei zwei Aufgabenstellungen zu seinem gewählten Spezialthema gestellt, von denen er eine aussucht. Diese plant er dann und führt sie anschließend praktisch aus.
Die für die Ausführung der komplexen Prüfungsaufgabe benötigten Werkzeuge und Materialien sind vom Prüfling mitzubringen und rechtzeitig vor Beginn der Prüfung am Platz bereit zu legen. Die Bearbeitungsdauer beträgt höchstens drei Stunden. Dabei sind folgende Bereiche Bestandteil der komplexen Prüfungsaufgabe:
- Erstellung einer Skizze mit Farbangaben
- Erstellung einer Materialliste mit Angaben zu pflanzlichen und nichtpflanzlichen Werkstoffen nach Menge, Art und Qualität sowie einer Kalkulation
- Durchführung eines kundenorientierten Beratungsgespräches
- Herstellung des Blumenschmucks.
Die Aufgabenstellung kann klare Vorgaben für den Prüfling enthalten, z.B. den Anlass der Feierlichkeiten, eine Beschreibung des Raumes und der Umgebung, besondere Vorlieben und/oder Wünsche der Kunden hinsichtlich des Stiles, der Farbgestaltung, der Blumen, der Kosten etc. Sind diese Details nicht Bestandteil der Aufgabenstellung, sind sie vom Prüfling selbständig zu entwickeln. Denn genau diese Daten sind in einem Beratungsgespräch im Vorfeld einer Feierlichkeit beim Kunden abzufragen.
Die Skizze mit Farbangaben und die Materialliste samt Kalkulation dienen als Grundlage für das kundenorientierte Beratungsgespräch. Hier präsentiert und erläutert der Prüfling seine schriftlichen Ausarbeitungen dem Prüfungsausschuss. Dieser zeitliche Ablauf hat den Vorteil, dass die Prüfenden die Gelegenheit erhalten, Unklarheiten in der Planung des Blumenschmucks aufzudecken und ggf. korrigierend eingreifen zu können. Dem Prüfling wird so rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, seine Planung zu korrigieren und eine themengerechte praktische Umsetzung des Arbeitsauftrages durchzuführen.
Kernstück und Höhepunkt der Abschlussprüfung zum Floristen ist die Anfertigung des Blumenschmucks. Hier sind nach der Ausbildungsordnung der gestalterisch-künstlerischen Kreativität des Prüflings keine Grenzen gesetzt.
Arbeitsproben
Für den praktischen Teil der Abschlussprüfung müssen neben der komplexen Prüfungsaufgabe drei Arbeitsproben von den Prüflingen durchgeführt werden. Folgende Aufgabenstellungen kommen in Betracht:
- Die Bepflanzung eines Gefäßes
- Das Stecken einer Gefäßfüllung
- Das Binden eines Straußes.
Für jede Arbeit haben die Prüflinge in der Regel zwischen 30 und 40 Minuten Zeit. Insgesamt sollen die drei Arbeitsproben jedoch in höchstens zwei Stunden durchgeführt werden.
Für die vegetative Bepflanzung eines Gefäßes wählen die Prüflinge selbst das Gefäß und die Pflanzen aus und gestalten dieses nach ihren eigenen Vorstellungen. Dabei müssen sie u.a. darauf achten, dass die Pflanzen soziologisch zusammenpassen und gleiche Pflegeansprüche haben.
Die beiden Werkstücke Gesteck und Strauß gehören im Rahmen der Arbeitsprobe zum Pflichtprogramm der Abschlussprüfung. Beispiel für eine Arbeitsaufgabe könnte zum Beispiel sein, einen erlesenen Blumenstrauß zu binden oder innerhalb einer bestimmten Zeit einen Trauerkranzschmuck zu gestalten. Der Prüfling entscheidet dabei selbst, welche Pflanzen bzw. Blumen er verwendet.
Kriterien für die Bewertung des praktischen Prüfungsteils insgesamt sind u.a. neben der kreativen Gestaltung der Arbeiten die technische Ausführung, Sauberkeit, die richtige Umsetzung des Themas, Ordnung am Arbeitsplatz aber auch die Verkaufsfähigkeit. Punkteabzug gibt es z.B. für eine unzureichende Wasserversorgung oder für einen schlechten Zustand der Pflanzen.