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Schriftlicher Teil der Abschlussprüfung

Floristik

„In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle zeigen, dass er die fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhänge im Floristikbetrieb versteht sowie die Bedarfs- und Sortimentsstruktur überblickt. Es sind Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten zu bearbeiten: Technologie, Warenwirtschaft, Wirtschafts- und Sozialkunde“.

(Bundesgesetzblatt I S. 396, geändert durch die Verordnung vom 2.Juli 2002, BGBl. S. 2480)

Seit dem Prüfungstermin Sommer 2007 erfolgen die schriftlichen Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf Florist / Floristin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben.

Für die Durchführung der schriftlichen Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:

  • im Prüfungsfach Technologie: 90 Minuten
  • im Prüfungsfach Warenwirtschaft: 60 Minuten
  • im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Prüfungsfach „Technologie“

In diesem Prüfungsfach sind laut § 8 Abs. 4 Ziffer 1 der Ausbildungsordnung insbesondere folgende Gebiete zu prüfen:

  • Gestalten mit pflanzlichen und nichtpflanzlichen Werkstoffen,
  • Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen handelsüblicher Pflanzen und Pflanzenteile,
  • Anwenden fachspezifischer Rechtsvorschriften, insbesondere erforderliche fachliche Kenntnisse gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung, Natur- und Umweltschutz.

Die Prüflinge erhalten einen Aufgabensatz, der mehrere komplexe Sachverhalte und in Teilaufgaben gegliederte praxisbezogene Fallaufgaben enthält.

Ein Aufgabensatz besteht in der Regel aus:  

  • der Beschreibung eines Unternehmens,
  • einem Aufgabenbogen und
  • ggf. Anlagen mit situationsbezogenen Belegen und Abbildungen.

Die praxisbezogenen Situationsaufgaben beziehen sich auf die Ausgangssituation der jeweiligen Aufgabenstellung bzw. auf die Unternehmensbeschreibung. Die Herangehensweise der Prüflinge an die Lösung der Aufgabe kann dabei sehr unterschiedlich sein. Denkbar sind z. B. folgende Ansätze:

  • Vorschläge unterbreiten
  • Beurteilungen vornehmen
  • Begründungen abgeben
  • Entscheidungen treffen
  • Termine festlegen
  • Fehler feststellen
  • Korrekturen ausführen
  • Formulare ausfüllen
  • Berechnungen durchführen
  • Schreiben beantworten etc.

Prüfungsfach „Warenwirtschaft“

In diesem Prüfungsfach sind laut § 8 Abs. 4 Ziffer 2 AO folgende Gebiete zu prüfen:

  • Einkauf, Verkauf, Dienstleistung,
  • betriebliche Abläufe und kaufmännische Kontrolle,
  • Warensortimente.

Die bundeseinheitlichen Aufgaben werden nicht mehr mit Freitexten beantwortet, sondern ausschließlich numerisch in hierfür vorgesehene Felder eingetragen und sind somit maschinell auswertbar.

Wichtig: Die Prüfungszeit wurde 2007 von bisher 90 Minuten auf jetzt höchstens 60 Minuten gekürzt.

Prüfungsfach „Wirtschafts- und Sozialkunde“

Nach § 8 Abs. 4 Ziffer 3 AO sind hier Fragen und Aufgaben aus dem Bereich allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt zu lösen.