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Prüfungsteil B - Schriftliche Prüfung

IT-Berufe

Schriftliche Prüfung

Im Prüfungsteil B sind zwei Ganzheitliche Aufgaben sowie Aufgaben aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich zu bearbeiten. Ziel ist, im Rahmen der Prüfung möglichst viele berufstypische Qualifikationen des Prüflings abzuprüfen.

Durch die Ganzheitlichen Aufgaben sollen die berufs(feld)breiten Kern- und Fachqualifikationen erfasst werden. Dabei haben die Vorgaben für die Ganzheitlichen Aufgaben im Ordnungstext eher den Charakter von Vorschlägen. Dies leitet sich aus der Formulierung „…kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht:“ ab.

Ganzheitliche Aufgabe I

Der Schwerpunkt der ganzheitlichen Aufgabe I liegt auf den profilprägenden Fachqualifikationen. Für jeden der vier Ausbildungsberufe der Informations- und Telekommunikationsberufe und zusätzlich für die beiden Fachrichtungen im Ausbildungsberuf des Fachinformatikers werden offene Fallaufgaben formuliert. Anhand der Darstellung eines Geschäftsprozesses bzw. einer Situationsbeschreibung, in dem eine für den Beruf typische oder charakteristische Anforderungssituation beschrieben wird, sollen mehrere, sich anschließende Handlungsschritte bearbeitet werden.

Bei der Lösung der Aufgaben soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, sein fachliches Wissen sachgerecht und zielorientiert einzusetzen.

Ganzheitliche Aufgabe II

Die einheitlich für alle vier IT-Berufe gemeinsamen Kernqualifikationen bilden den inhaltlichen Schwerpunkt der Ganzheitlichen Aufgabe II:
Die Aufgabenstellungen sollten derart gestaltet sein, dass die in der Aufgabenstellung gegebene Rahmensituation den Prüfling in ein leicht nachvollziehbares Szenario führt. Dabei ist es erforderlich, die Rolle des Prüflings wie auch die fachlichen Gegebenheiten und Anforderungen an ihn in allgemeinverständlicher Weise darzulegen.

Inhaltlich soll die Rahmensituation bzw. die Aufgabenstellung der gegebenen Prüfungssituation eine charakteristische und typische Anforderung an den Ausbildungsberuf beschreiben, d.h. es sollen realitätsnahe Geschäftsprozesse abgearbeitet werden.

Wirtschafts- und Sozialkunde

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle und allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt beziehen sollen in Betracht. Dieser Prüfungsabschnitt kann auch in programmierter Form durchgeführt werden.