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Prüfungsteil A - Projektarbeit

IT-Berufe

Projektantrag und Genehmigungsverfahren

Ein vollständiger Projektantrag sollte u.a. folgende Aspekte enthalten:

  • Daten des Prüfungsteilnehmers/ der Prüfungsteilnehmerin, Ausbildungsberuf und Einsatzgebiet, Angaben zum Ausbildungsbetrieb und evtl. zum betrieblichen Betreuer/ zur betrieblichen Betreuerin als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss
  • Thema der Projektarbeit, Durchführungszeitraum
  • Projektbeschreibung, Darstellung des praktischen Problems oder des Geschäftsprozesses, IST-Analyse
  • Zielsetzungen mit Soll-Konzept
  • Ausgearbeiteter Projektstrukturplan mit Differenzierung in Haupt- und Teilaufgaben inklusive tabellarischer Darstellung des geplanten Projektablaufs
  • Projektplanung / Angabe der Projektphasen mit Zeitplanung / Terminplan
  • Definition der Kernaufgaben des Projektes, Zuordnung der Aufgaben zu Zeitumfängen
  • Angaben zu praxisüblichen Unterlagen bzw. zur Kundendokumentation
  • Erklärung des Antragsstellers/ der Antragsstellerin mit Angabe der Präsentationsmittel, des verantwortlichen Projektbegleiters/ der verantwortlichen Projektbegleiterin im Betrieb, Angaben zum Durchführungszeitraum und einer Einverständniserklärung des Betriebs zur Durchführung des Projekts

Unmittelbar oder innerhalb einer bestimmten Frist nach Anmeldeschluss entscheidet der Prüfungsausschuss über die Genehmigung oder Ablehnung des eingereichten Antrages. Ist die Überarbeitung eines eingereichten Antrages notwendig, wird der Projektantrag samt Änderungswunsch und Begründung an den Betrieb zurückgegeben.

Wichtig:
Ein nach Ablauf der Frist eingereichter Projektantrag kann als „nicht bestandene Prüfungsleistung“ bewertet werden.

Die Genehmigungsverfahren zur Beurteilung von Projektanträgen sind bislang nicht bundeseinheitlich geregelt. Insofern empfiehlt es sich direkt mit der zuständigen Stelle in Kontakt zu treten.

Als grober Rahmen wird aber oftmals ein Kriterienraster genutzt, das Sie auf Seite 48 in folgender Publikation finden:

Beispiele für Musteranträge und Erläuterungen:

Projektarbeit und Dokumentation

Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen kann. In der Praxis gehören Dokumentationen in der Regel zum Arbeitsalltag. Durch die Dokumentation der Projektarbeit soll der Prüfling belegen, dass er in der Lage ist, Sachverhalte kunden- und fachgerecht anzufertigen und ggf. mit praxisbezogenen Unterlagen zu belegen.

Dabei wird nicht die Projektarbeit vom Prüfungsausschuss beurteilt; die Prüfungsleistung wird ausschließlich über die praxisgerechte Dokumentation bewertet.
Wichtig: Für die Beurteilung ist nicht ausschlaggebend, ob z.B. ein Programm nach Abschluss „lauffähig“ ist, sondern nur der Arbeitsprozess an sich. In der Regel wird von der zuständigen Stelle der Umfang der Dokumentation vorgegeben. Bei Bedarf sind der Dokumentation in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beizufügen.  

Übrigens: Eine verspätete Abgabe der Dokumentation kann als „nicht erbrachte Prüfungsleistung“ bewertet werden.

Inhalt der Projektdokumentation sind in der Regel:

  • Name und Ausbildungsberuf des Prüfungsteilnehmers/ der Prüfungsteilnehmerin
  • Angabe des Ausbildungsbetriebes
  • Thema der Projektarbeit
  • Beschreibung/Konkretisierung des Auftrages falls notwendig
  • Detaillierte Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse
  • Abweichungen zum Projektantrag mit Begründung
  • Anhang mit praxisbezogenen Unterlagen und Dokumenten in minimalem Umfang.

Bewertungshilfen für das Prüfungspersonal:
Viele IHKs haben Bewertungshilfen standardisiert und stellen Sie Ihren Prüfungsausschüssen zur Verfügung. Am Ende des Textes stellen wir einen Link zur Verfügung, der zu entsprechenden Materialien führt. Am Besten ist es aber, sich direkt bei der zuständigen Kammer zu erkundigen, denn regionale Unterschiede sind immer möglich.

Projektpräsentation und Fachgespräch

Im Wesentlichen enthält der Verordnungstext für die betriebliche Projektarbeit für alle vier IT-Berufe die gleichen Definitionen:

„Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann“.
Link zur Ausbildungsordnung:

Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Mit der Präsentation der Projektarbeit und dem sich anschließenden Fachgespräch erhält der Prüfungsausschuss die Gelegenheit, den Prüfling persönlich kennen- und einschätzen zu lernen.

Im Fachgespräch hat der Prüfungsausschuss die Möglichkeit vertiefend auf einzelne Aspekte der Präsentation einzugehen und bei Unklarheiten nachzufragen.
Neben der Prüfung der fachlichen Kompetenz sollte der Prüfungsausschuss aber auch auf den Aufbau und die Struktur der Präsentation sowie auf die kommunikative Kompetenz des Prüflings achten.

Der Prüfling erhält mit der Präsentation die Gelegenheit, die Ergebnisse seiner Projektarbeit anschaulich darzustellen und gegenüber dem Prüfungsausschuss zu „verteidigen“.
Dabei soll er fachbezogene Problemstellungen und Lösungskonzepte verständlich präsentieren und zeigen, dass er:

  • den fachlichen Hintergrund beherrscht,
  • Problemstellungen schnell erfassen kann und
  • in der Lage ist, souverän zu argumentieren und zu begründen.

Die Bekanntgabe der bislang erzielten Prüfungsergebnisse kann vor, aber auch erst nach der Präsentation und dem Fachgespräch erfolgen. Dabei sollten die Präsentation und das Fachgespräch nach Möglichkeit zeitnah zum Ausbildungsende liegen.

In der Regel wird bereits im Projektantrag abgefragt, welche Hilfsmittel der Prüfling für die Präsentation benötigt. Übliche Präsentationsmittel wie Tageslichtprojektor, Leinwand oder Flipchart werden von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende, spezielle Ausrüstung ist von den Prüfungsteilnehmern mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten.

Wichtig: Präsentation und Fachgespräch sind Einzelprüfungen; hierfür ist insgesamt ein Zeitrahmen von höchstens 30 Minuten vorgesehen.

Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile:
Die Projektarbeit einschließlich Dokumentation sowie die Projektpräsentation sollen jeweils mit 50 Prozent gewichtet werden. Bei der Ermittlung des Ergebnisses im Prüfungsteil B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. Die Ergebnisse beider Prüfungsteile werden zu einer Gesamtnote zusammengezogen.

Hilfestellungen zur Bewertung von Präsentation und Fachgespräch bieten viele Industrie- und Handelskammern auf ihren Webpräsenzen. Hier finden Sie zwei Beispiele: