Ablauf der Abschlussprüfung
IT-Berufe
Der Prüfungsablauf selbst gliedert sich grob in die folgenden fünf Phasen:
- Formelle Anmeldung und Einreichung des Projektantrags (Prüfungsteil A)
- Genehmigung, Durchführung und Dokumentation der Projektarbeit (Prüfungsteil A)
- Teilnahme an der schriftlichen Prüfung (Prüfungsteil B)
- Präsentation der Projektarbeit
- Fachgespräch
Der Projektantrag ist innerhalb einer bestimmten Frist zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Je nach vorher festgelegtem Verfahren entscheidet der Prüfungsausschuss kurzfristig oder in einem zeitlich festgelegten Rahmen über die Genehmigung des Projektes. Im Anschluss daran führt der Prüfling innerhalb der für die Prüfung in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Höchstzeiten die betriebliche Projektarbeit durch und dokumentiert seine Arbeitsschritte und Überlegungen mit praxisüblichen Unterlagen.
Wichtig: Die Bewertung der Projektarbeit erfolgt nur anhand der Dokumentation, die dem Prüfungsausschuss vorgelegt wird.
Die schriftliche Prüfung, also der Prüfungsteil B, wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Das Ergebnis der Bewertung der schriftlichen Aufgaben sollte dem Prüfling vor der Präsentation und dem Fachgespräch mitgeteilt werden. Die Präsentation und das Fachgespräch sollten demnach möglichst am Ende der Ausbildung liegen.
Für viele Betriebe gestaltet es sich schwierig zu einem festen Termin ein Projekt zu finden, das der Form, dem Umfang und den zeitlichen Vorgaben für die Abschlussprüfung entspricht. Aus diesem Grund arbeiten viele zuständige Stellen mit „Zeitfenstern“, innerhalb derer Projekte beantragt und nach Genehmigung durchgeführt werden. Für die Genehmigung haben sich zwei unterschiedliche organisatorische Möglichkeiten herausgebildet, das fixterminierte Verfahren und das variabel terminierte Verfahren zum Ablauf der Prüfung Teil A. In der Grafik oben wird die variable Form dargestellt. Darunter ist die zeitlich festgelegte Variante zu sehen.

