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Ziele und Leitbilder in der beruflichen Ausbildung

Berufsbildung folgt Zielen und Leitbildern, die sich an aktuellen Diskussionen, den gegebenen Rahmenbedingungen und neu gewonnenen Erkenntnissen orientieren. Diese Ziele und Leitbilder werden hier kurz dargestellt.

Berufliche Handlungsfähigkeit

Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 wurde das Leitbild der beruflichen Handlungsfähigkeit als Ziel der Berufsausbildung gesetzlich verankert. Berufliche Handlungsfähigkeit ist definiert als die „beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendig sind (§ 1 Abs. 3 BBiG).

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Berufliche Handlungskompetenz

Handlungskompetenz (KMK)

Das Ziel des Berufsschulunterrichts ist die Entwicklung von Handlungskompetenz. In den Rahmenlehrplänen wird Handlungskompetenz von der Kultusministerkonferenz (KMK) definiert als „die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten“. Die Handlungskompetenz wird dabei in die Dimensionen Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz unterteilt. Bestandteile dieser drei Dimensionen sind laut KMK die Methodenkompetenz, die kommunikative Kompetenz und die Lernkompetenz.

Berufliche Handlungskompetenz (KMK) © BIBB
© BIBB

Der Zusammenhang von beruflicher Handlungskompetenz und Handlungsfähigkeit wird unterschiedlich beschrieben; teilweise werden beide Begriffe auch gleichgesetzt.

Handlungskompetenz (DQR)

Das Ziel des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ist, zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit der deutschen Qualifikationen in Europa beizutragen. Kompetenz ist im DQR definiert als „die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten." Kompetenz wird also als umfassende Handlungskompetenz verstanden.

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Handlungsorientierung

Auch der Begriff der Handlungsorientierung taucht in der Diskussion um die Gestaltung beruflicher Bildung immer wieder auf. Als theoretischer Hintergrund wird vielfach das von Hacker und Volpert (1983) beschriebene Modell der vollständigen Handlung herangezogen. Mit der Neuordnung der industriellen Metallberufe 1987 wurde die Formulierung „selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren“ als Ausdruck von Handlungsorientierung in die Ausbildungsordnungen aufgenommen. Handlungsorientierung dient als Leitbild für die didaktische Gestaltung des Berufsschulunterrichts, der Ausbildung und der Prüfungsaufgaben.

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Prozessorientierung

Gemäß dem Leitbild der Prozessorientierung orientieren sich Ausbildung und Prüfung an realen betrieblichen Arbeitsprozessen. Die Auszubildenden sollen in der Ausbildung mit den vollständigen Geschäfts- bzw. Produktionsprozessen vertraut gemacht werden, um so das Verständnis für die Gesamtzusammenhänge im Betrieb zu fördern und kompetentes Handeln zu ermöglichen. Dies soll auch in der Prüfung nachgewiesen werden.

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Authentizität

Über die Orientierung an Handlungen und Prozessen hinaus geht das Leitbild der Authentizität. Es beinhaltet vor allem die Durchführung der Prüfung innerhalb des realen betrieblichen Arbeitsprozesses, um so direkt auf die berufliche Handlungsfähigkeit der Prüflinge schließen zu können.

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Flexibilisierung

Viele neuere Ausbildungsordnungen weisen flexible Strukturen, wie z.B. Pflicht- und Wahlqualifikationen auf, so dass die Ausbildung stärker an den betrieblichen Gegebenheiten orientiert werden kann. Gleichzeitig ergibt  sich so auch innerhalb der Prüfungen ein größerer Spielraum, um stärker auf die unterschiedlichen Einsatzfelder der Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb eingehen zu können.

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