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Geschichtlicher Überblick der Entwicklungen im Prüfungswesen

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die Entwicklung der beruflichen Bildung seit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes 1969 bis heute.

Zeitlicher Überblick
© BIBB

Die 70-er Jahre

Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1969 wurde die Zwischenprüfung als eine verpflichtende betriebsübergreifende Ausbildungsstandkontrolle eingeführt. Damit stellte der Gesetzgeber die Verbindung von Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung auf ein rechtliches Fundament.
Es ging u.a. darum, die am Beginn der Ausbildung erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse zeitnah zu ihrer Vermittlung in der Zwischenprüfung abzuprüfen.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung gliederte sich generell in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung wurde als „Kenntnisprüfung“ bezeichnet. Die praktische Prüfung im gewerblich-technischen Bereich war eine „Fertigkeitsprüfung“ (z.B. das Anfertigen einer Arbeitsprobe); im kaufmännischen Bereich dagegen wurden „praktische Übungen“ - gestaltet als mündliche Prüfung – durchgeführt.
 
Ende der 70-er Jahre kam die strikte Trennung zwischen den theoretischen (schriftlich durchgeführten) und praktischen Prüfungsteilen in die Kritik. Zusätzlich wurde bemängelt, dass die Prüfungsanforderungen in verschiedenen Berufen zum Teil sehr unterschiedlich gestaltet wurden. Diese Unübersichtlichkeit führte 1980 zu einer Empfehlung für die Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), die sich aber weiter an der traditionellen Aufteilung in schriftliche und praktische Prüfung orientierte und bis zum Anfang der 90-er Jahre in der Ordnungsarbeit weitgehend umgesetzt wurde.
 
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Die 80-er Jahre

Die 80-er Jahre waren geprägt durch das Aufkommen neuer Konzepte und Lernmethoden in der beruflichen (Aus-)Bildung, wie z.B. der Förderung der Schlüsselqualifikationen. Sozial- und Methodenkompetenz ergänzten die bis dahin im Mittelpunkt stehende fachliche Kompetenz.
 
Seit der Mitte der 80-er Jahre wurde das Konzept der beruflichen Handlungskompetenz in der dualen Berufsausbildung diskutiert. Diese wurde mittlerweile als Ziel des Berufsschulunterrichts in die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz aufgenommen. Im Jahr 2005 wurde mit der Novelle des BBiG auch die berufliche Handlungsfähigkeit als gesetzliches Ziel der Berufsbildung aufgenommen.
 
Mit der Neuordnung der Metall- und Elektroberufe 1987 hielt das Prinzip der Handlungsorientierung Einzug in die Ausbildungsordnungen. Dort wurde erstmals „die Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren“ als Ziel der Ausbildung vorgegeben. Diese Formulierung ist heute Standard in neuentwickelten Ausbildungsordnungen.
 
Die neuen Konzepte und Modelle spiegelten sich im Prüfungswesen insgesamt aber nicht wider. Im Mittelpunkt standen weiterhin die fachspezifischen Qualifikationen.
 
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Die 90-er Jahre bis heute

Die 90-er Jahre brachten als Reaktion auf die Veränderungen in der Arbeitswelt neue Leitbilder für die berufliche Bildung. So wurde nicht mehr nur die Nähe zur Praxis gefordert, sondern die Ausbildung und die Prüfungsaufgaben sollten verstärkt sich am realen betrieblichen Arbeitsprozess orientieren bzw. in diesen integriert werden.
 
In der Ordnungsarbeit hob man Anfang der 90-er Jahre bei einigen modernisierten oder neu geschaffenen Berufen die Trennung zwischen theoretischen und praktischen Prüfungsteilen auf. Auch wurde angestrebt, mit neuen Methoden die berufliche Handlungskompetenz besser zu erfassen. Beispiele dafür sind die Projektarbeit in den IT-Berufen und der betriebliche Auftrag bei den Mechatronikern. Dies führte zu einem starken Anstieg der Anzahl der Prüfungsmethoden.
 
Als Reaktion auf diese Entwicklung verabschiedete der BIBB-Hauptausschuss Ende 2006 eine neue Empfehlung zur Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen. Diese hob die in der alten Empfehlung von 1980 vorgegebene Trennung von Theorie und Praxis in der Prüfung auf und gibt nunmehr den Sachverständigen einen Katalog mit Prüfungsinstrumenten an die Hand, aus dem bei der (Neu-) Ordnung von Berufen gewählt werden soll.
 
Ein weiterer Trend war die Entwicklung gestaltungsoffener Ausbildungsordnungen in einigen Berufen seit Mitte der 90-er Jahre. So sollte dem Prüfungs- und Ausbildungspersonal ein stärkeres Eingehen auf die betrieblichen Gegebenheiten und eine flexiblere Anpassung an die Veränderungen in der Berufswelt ermöglicht werden.
 
Die langjährige Kritik an der Zwischenprüfung als reiner Kontrolle des Lernstandes führte zur Entwicklung einer neuen Prüfungsstruktur, der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung. Diese neue Prüfungsstruktur wurde seit 2002 auf Basis von Erprobungsordnungen in ausgewählten Berufen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft und ist inzwischen im reformierten Berufsbildungsgesetz von 2005 verankert. 
 
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