Die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung (GAP)
Die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist eine neue Prüfungsstruktur, bei der die Zwischenprüfung ersatzlos gestrichen wurde. Stattdessen gibt es nur noch eine Abschluss- bwz. Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen; beide Teile fließen in das Gesamtergebnis der Prüfung ein.
Anstelle des „klassischen“ Modells von Zwischen- und Abschlussprüfung findet bei dieser Prüfungsstruktur nur noch eine Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt. Neu ist, dass die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht, deren Teilergebnisse nicht einzeln zertifiziert werden dürfen. D.h. Teil 1 der Prüfung darf nicht als eigenständige Prüfung angesehen werden. Der Vorteil ist, dass durch die Einführung zweier „Messzeitpunkte“ das punktuelle Prüfen von erworbenen Kompetenzen abgelöst wird. Diese neue Prüfungsstruktur wurde seit 2002 auf Basis von Erprobungsordnungen in ausgewählten Berufen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Mittlerweile sind die Erprobungsordnungen zum größten Teil in Dauerrecht überführt worden.
Aufbau
Der erste Teil der Prüfung sollte spätestens zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Das erreichte Ergebnis fließt je nach Ausbildungsordnung mit einer Gewichtung von 20 bis 40 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Der erste Prüfungsteil kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Prüfung wird der Prüfling informiert.
Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen zusammen.