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Erläuterung von relevanten Begriffen

Im Zusammenhang mit „beruflichen Prüfungen“ gibt es viele Begriffe, deren Definition nicht immer ganz eindeutig zu sein scheint, die synonym verwendet werden oder deren Bedeutung sich mit der Zeit geändert hat.

Dieser Abschnitt soll zur Klärung der recht unübersichtlichen und teilweise verwirrenden Begriffe rund um das Thema „Prüfungsstrukturen“ beitragen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in der vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung 2006 verabschiedeten „Empfehlung für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen“ nur noch von Prüfungsbereichen, Prüfungsteilen und Prüfungsinstrumenten gesprochen wird. Das bedeutet, dass künftig die Ausbildungsordnungen aller neuen bzw. neu geordneten Berufe lediglich diese Begriffe enthalten werden. Da aber in den vor 2007 entstandenen Ausbildungsordnungen die „alte Vielfalt“ weiter besteht, werden die neuen und traditionellen Begriffe noch einige Zeit nebeneinander existieren.

Strukturierende Begriffe

Prüfungsart: Die Prüfungsart ergibt sich aus dem Namen der Prüfung. So dient z.B. die Gesellenprüfung der Erlangung des Gesellenstatus, mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Facharbeiterstatus verliehen.

Prüfungsbereich: Die Prüfungsbereiche orientieren sich an den typischen Tätigkeitsfeldern aus der Berufspraxis. Über die Prüfungsbereiche wird die Prüfung inhaltlich gegliedert. Ein feststehender Prüfungsbereich bei allen Abschlussprüfungen ist Wirtschafts- und Sozialkunde. Bei den Prüfungsanforderungen neuer und neu geordneter Ausbildungsordnungen erfolgt seit 2007 nur noch eine Unterteilung in Prüfungsbereiche. Eine Präzisierung erfolgt durch eine Beschreibung der nachzuweisenden Qualifikationen. Durch die Angabe von Tätigkeiten ist bei Bedarf eine weitere Konkretisierung möglich.

Prüfungsgebiet: In Ausbildungsordnungen, die vor der Empfehlung im Jahr 2007 entstanden sind, wurden die Prüfungsbereiche noch in Prüfungsgebiete untergliedert. Bei den neueren Ausbildungsordnungen wird nur noch in Prüfungsbereiche unterteilt; Prüfungsgebiete dienen nur noch der Konkretisierung der Prüfungsbereiche und stellen keinen eigenen Gliederungspunkt mehr dar.

Eine graphische Darstellung findet sich in der Beschreibung zum Prüfungsteil.

Gestaltungsbezogene Begriffe

Prüfungsform: Bei der Prüfungsform handelt es sich traditionell um die Form der Abnahme bzw. der Gestaltung der Prüfung. Dabei wurde zwischen mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung unterschieden. Bei den Prüfungsformen sind Kombinationen möglich, was bei einigen der neueren Prüfungsinstrumenten bzw. -methoden der Fall ist. Der Begriff Prüfungsformen wird oft auch als Synonym für das Wort Prüfungsmethoden genutzt.

Prüfungsinstrument (vor 2007 Prüfungsmethode): Das Prüfungsinstrument beschreibt das Vorgehen des Prüfens und den Gegenstand der Bewertung. Bis 2007 war die Bezeichnung Prüfungsmethode üblich. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine Vielzahl von Prüfungsmethoden, von denen sich einige lediglich durch ihre Bezeichnungen unterschieden. Um diesen „Wildwuchs“ einzudämmen und vor dem Hintergrund des reformierten Berufsbildungsgesetzes wurde vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine „Empfehlung für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen“ erlassen. Diese enthält im Anhang einen Katalog von Prüfungsinstrumenten, die in Zukunft bei neuen bzw. neu geordneten Berufen angewandt werden sollen. In den vor 2007 entstandenen Ausbildungsordnungen existieren die bisherigen Prüfungsmethoden aber weiter.

Prüfungsteil: Traditionell wurde die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung unterteilt in eine praktische Fertigkeits- und eine theoretische Kenntnisprüfung. Mit dem Ziel, die starre Trennung von Theorie und Praxis aufzuheben, wurden die Prüfungsteile A und B eingeführt, um das berufliche Qualifikationsspektrum differenzierter abzubilden. Somit handelte es sich um eine inhaltliche Strukturierung.

Prüfungsteile A und B
© BIBB

Mit der Einführung der gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung (GAP) wurde festgelegt, dass die Bezeichnung "Prüfungsteil“ nur noch für die beiden zeitlich auseinanderfallenden Teile dieser Prüfungsart benutzt werden soll. Ein Prüfungsteil ist jetzt also eine zeitliche Strukturierung.

Gestreckte Abschluss- und Gesellenprüfung
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