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Die Mündliche Prüfung

Die traditionelle mündliche Prüfung wurde mit der Hauptausschussempfehlung 119 durch verschiedene Prüfungsinstrumente ersetzt, bei denen die Prüfungsleistung mündlich zu erbringen ist. Neben diesen Prüfungsinstrumenten finden Sie hier Tipps für die Durchführung mündlicher Prüfungen sowie eine Checkliste.

Mit der Hauptausschussempfehlung 119 wurde ein verbindlicher Katalog von Prüfungsinstrumenten festgelegt.
(Seit dem 12.12.2013 ersetzt die Hauptausschuss-Empfehlung 158 die HA Empfehlung 119 vom 13.12.2006)

Bei den folgenden Prüfungsinstrumenten wird die Prüfungsleistung mündlich erbracht:

  • Fachgespräch
    • Fallbezogenes Fachgespräch
    • Auftragsbezogenes Fachgespräch
    • Situatives Fachgespräch
  • Gesprächssimulation
  • Präsentation

Diese mündlichen Prüfungsleistungen können auch Teil einer kombinierten Aufgabenstellung sein, die auch andere – nicht mündlich zu erbringende – Prüfungsleistungen beinhaltet.

Die traditionelle Form der mündlichen Prüfung als reine Leistungskontrolle wird in Zukunft nur noch in der mündlichen Ergänzungsprüfung angewandt.

Tipps für Prüfer/-innen

Checkliste zur mündlichen Prüfung

Tipps für Prüfer/-innen

Eine Prüfung ist eine sensible Situation, von deren Ergebnis weitere Lebensplanungen abhängen. Im Hinblick auf diese besondere Verantwortung sollten Sie als Prüfer/-in:

  • für eine angenehme Prüfungsatmosphäre sorgen, z.B. durch eine freundliche Begrüßung und einen durchgehend angenehmen Gesprächston,
  • sensibel mit Prüfungsängsten umgehen und versuchen, diese abzubauen,
  • bei einem geringen Schwierigkeitsgrad der Fragen anfangen und diesen im Lauf der Prüfung steigern,
  • klar formulierte Fragen stellen und dem Prüfling ausreichend Bedenkzeit für die Beantwortung geben,
  • bei Überforderung des Prüflings den Schwierigkeitsgrad absenken,
  • darauf achten, selbst nicht zu viel zu reden,
  • tolerant gegenüber kritischen Äußerungen des Prüflings sein,
  • mit den gängigen Beurteilungsfehlern vertraut sein, um diese zu vermeiden.

Checkliste zur mündlichen Prüfung

Direkt vor der Prüfung:

  • Kontrolle der Prüfungsräumlichkeiten: Bestuhlung, Technik, Lärm, Beleuchtung, Erreichbarkeit der sanitären Einrichtungen, ggf. Lage des Vorbereitungsraumes usw.
  • Bei genehmigtem Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge: Überprüfung zusätzlicher Räumlichkeiten, Vorhandensein beantragter Hilfsmittel usw.
  • Ggf. Aufstellen der Namensschilder der Prüfer/-innen
  • Ggf. Hinweiszettel zur Prüfung an Tür anbringen
  • Prüfen aller wichtigen Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Festlegen der Zuständigkeiten der einzelnen Prüfer/-innen (falls noch nicht geschehen)
  • Klären der Protokollführung (falls noch nicht geschehen)
  • Ausschalten bzw. Leisestellen der Mobiltelefone

Zu Beginn der Prüfung:

  • Vorstellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
  • Prüfling um Namen und ggf. Identifikation bitten (Ausweispflicht)
  • Erläuterung des Prüfungsablaufs mit möglichst genauen Zeitangaben
  • Ggf. nähere Erläuterungen zur Bedeutung der Teilprüfung, Gewichtung usw.
  • Belehrung zu erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln
  • Hinweis auf das Handyverbot – ggf. Verwahrung des Mobiltelefons durch den Prüfungsausschuss für die Zeit der Prüfung
  • Belehrung hinsichtlich Ordnungswidrigkeiten und Täuschungsversuchen
  • Frage nach dem gesundheitlichen Zustand des Prüflings, um eine mögliche Prüfungsunfähigkeit auszuschließen

Nach der Prüfung:

  • Beratung und Beschlussfassung zur Bewertung
  • Unterschreiben des Prüfungsprotokolls durch alle anwesenden Prüfungsausschussmitglieder
  • Ggf. Bekanntgabe des Ergebnisses (eine Begründung wäre wünschenswert)
  • Nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung: Ausstellung der Bescheinigung über Bestehen oder Nichtbestehen für den Prüfling

Wichtig:

Bei der Beratung und der Beschlussfassung zur Bewertung dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.

Checkliste (PDF 259 KB)