Prüfungskriterien
Um die Qualität der Prüfung sicherzustellen, müssen sich die Erstellung der Aufgaben und die Durchführung der Prüfung an gängigen Gütekriterien für Prüfungen orientieren. Diese Gütekriterien werden im Folgenden dargestellt.
Gütekriterien für Prüfungen
Die Abnahme von Prüfungen in staatlich anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung. Bei der Durchführung von Prüfungen müssen Gütekriterien eingehalten werden. Diese sollen die „Messfehler“, die bei der Erfassung von Leistungen in einer Prüfung unweigerlich auftreten, möglichst gering halten.
Nach psychologischen und pädagogischen Testverfahren sind folgende Gütekriterien für Prüfungen relevant:
Die Objektivität beinhaltet die Unabhängigkeit der Prüfungsergebnisse von den äußeren Bedingungen und den prüfenden Personen. Dabei kann u.a. zwischen der Objektivität der Durchführung (z.B. Prüfungsdauer, zugelassene Hilfsmittel, Rückfragemöglichkeiten) und der Objektivität der Bewertung der Prüfung unterschieden werden.
Die Reliabilität (Zuverlässigkeit) einer Prüfung gibt an, wie genau die Leistungserfassung erfolgt, d.h. ob der Messfehler größer oder kleiner ist. Dabei sollten die Ergebnisse verschiedener Prüfungen bei den gleichen äußeren Rahmenbedingungen und den gleichen Voraussetzungen des Prüflings sehr ähnlich sein.
Das Kriterium der Validität (Gültigkeit) trifft eine Aussage dazu, ob die Prüfung wirklich die Merkmale erfasst hat, deren Erfassung sie zum Ziel hatte. Bei den Prüfungen nach dem BBiG bzw. der HwO ist das zu erfassende Merkmal der Grad der erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit.
Außerdem sollte bei der Durchführung von Prüfungen auf die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen geachtet werden (Ökonomie). Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben, der Durchführung und der Auswertung der Prüfung der Zeit-, Personal- und Materialaufwand möglichst gering gehalten wird, während gleichzeitig die anderen Kriterien ausreichend Beachtung finden.
Diese Gütekriterien sind auch Bestandteil der Qualitätsstandards für Prüfungen der Industrie- und Handelskammern, die diese für die von ihnen durchgeführten Prüfungen aufgestellt haben:
Prüfungen müssen:
- objektiv sein,
- verständlich und eindeutig sein,
- einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
- die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
- zuverlässige Ergebnisse liefern,
- tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
- zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
- wirtschaftlich durchzuführen sein.