Berufsbildungsausschuss
Der Berufsbildungsausschuss ist das zentrale Beratungs- und Beschlussgremium der jeweils zuständigen Stelle. Trotz seiner Bedeutung steht er selten im Fokus der Aufmerksamkeit. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Stellung und Aufgaben dieses wichtigen Gremiums geben und über die Rolle des Berufsbildungsausschusses im Prüfungswesen informieren.

Jede zuständige Stelle ist verpflichtet, einen Berufsbildungsausschuss einzurichten. Er ist dort das zentrale Beratungs- und Beschlussgremium und in der Erledigung seiner Aufgaben weisungsunabhängig. Die Geschäftsführung obliegt der zuständigen Stelle.
Wie auch in den Prüfungsausschüssen ist die Arbeit im Berufsbildungsausschuss ehrenamtlich und lebt vom Engagement jedes einzelnen Mitgliedes.
Zusammensetzung
Die Mitgliederzahl ist im Gegensatz zu den Prüfungsausschüssen auf insgesamt 18 Mitglieder festgelegt und setzt sich aus
- sechs Arbeitgebervertretern,
- sechs Arbeitnehmervertretern und
- sechs Berufsschullehrkräften
zusammen.
Stimmberechtigt sind dabei nur die 12 Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Die Lehrkräfte haben bis auf einen Ausnahmefall nur beratende Funktion.
Aufgaben
Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu beteiligen. Dazu gehören alle Belange der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung, die von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sind.
Was im Einzelnen darunter fällt, ist in den Regelbeispielen des § 79 Absätze 2 und 3 BBiG bzw. § 44 Absätze 2 und 3 HwO aufgezählt, wobei diese Beispiele nicht abschließend sind.
Exemplarisch seien hier genannt:
- der Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten, für das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen und die Verkürzung der Ausbildungsdauer,
- der Bau eigener überbetrieblicher Berufsbildungsstätten,
- Beschlüsse in bestimmten Haushaltsfragen und
- der Erlass von Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung.
Vor allem im Bereich des Prüfungswesens kann hier der Ausschuss Einfluss nehmen – nämlich durch seine Beteiligung am Erlass der Prüfungsordnungen.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Berufsbildungsausschusses ist es, auf eine stetige Entwicklung der Qualität in der beruflichen Bildung hinzuwirken. Das heißt, der Gedanke der Qualitätssicherung und –entwicklung bildet den Maßstab für die Arbeit des Berufsbildungsausschusses und soll stets bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben miteinbezogen werden.
Hierfür kann der Berufsbildungsausschuss beispielsweise:
- die zuständige Stelle beauftragen, Prüferschulungen durchzuführen,
- sich regelmäßig zu Prüfungsergebnissen berichten lassen,
- an Prüfungen teilnehmen oder
- Unterausschüsse zur Qualitätssicherung in Prüfungen einrichten.
Für einen reibungslosen Ablauf bei der Bewältigung der ihm übertragenen Aufgaben gibt sich der Berufsbildungsausschuss eine Geschäftsordnung. Dort geregelt werden unter anderem die Zuständigkeiten und Aufgaben des Berufsbildungsausschusses, Wahlmodus und –turnus für den Vorsitz sowie Einladungsfristen und Fragen zur Tagesordnung.
Die rechtlichen Regelungen zum Berufsbildungsausschuss finden sich in den §§ 77 BBiG – 80 BBiG und den §§ 43 HwO – 44b HwO.