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Rahmenlehrpläne (RLP)

Rahmenlehrpläne bilden die verbindliche Grundlage für die Lernziele und –inhalte des berufsbezogenen Berufsschulunterrichts bundesweit.

Rahmenlehrpläne bilden die verbindliche Grundlage für die Lernziele und –inhalte des berufsbezogenen Berufsschulunterrichts bundesweit.

Sie werden durch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen und in den jeweiligen Bundesländern durch die Ausarbeitung eigener Lehrpläne umgesetzt.
Rahmenlehrpläne geben den Rahmen für den berufsbezogenen Teil des Berufsschulunterrichts vor und lassen inhaltlichen und zeitlichen Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.

So soll einerseits ein allgemeiner Standard in der schulischen Ausbildung gewährleistet und andererseits den unterschiedlichen Bedürfnissen und Strukturen der Berufsschulen in den verschiedenen Bundesländern Rechnung getragen werden.

Kultusministerkonferenz: Rahmenlehrpläne

Beispiel

In der Anlage zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (29. Juli 2011) finden Sie ab Seite 4 ein Beispiel für einen Ausbildungsrahmenplan:

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker/zur Mechatronikerin