Ausbildungsordnungen (AO)
Ausbildungsordnungen sind Rechtsverordnungen, in denen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf festgelegt sind.
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgrund des § 4 BBiG bzw. § 25 HwO Ausbildungsordnungen im Sinne von § 5 BBiG erlassen. Diese sind Rechtsverordnungen und legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf fest.
Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung sind:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird
- die Ausbildungsdauer
- die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
- eine diesbezügliche Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan)
- Prüfungsanforderungen.
Die Erarbeitung der Ausbildungsordnungen liegt in der Verantwortung des Bundesinstituts für Berufsbildung und erfolgt in Kooperation mit den Sozialpartnern. Die von den Ländern zu erstellenden Rahmenlehrpläne für den begleitenden Berufsschulunterricht werden inhaltlich an die Ausbildungsprüfung angepasst. So soll sichergestellt werden, dass betriebliche Ausbildung und Berufsschulunterricht sich gegenseitig ergänzen.
Ausbildungsordnungen bilden eine rechtsverbindliche Grundlage für die betriebliche Ausbildungsplanung. Sie bieten dem Staat eine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeit im Hinblick auf die betriebliche Berufsausbildung, auf diesbezügliche bundeseinheitliche Standards und die damit verbundenen Prüfungsanforderungen.
Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der entsprechenden Ausbildungsordnung ausgebildet werden.
Der Erlass der Ausbildungsordnungen erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Musterausbildungsordnungen für Standardformulierungen in Ausbildungsordnungen
Die neuen Musterausbildungsordnungen für Standardformulierungen in Ausbildungsordnungen (Stand 23. März 2015) wurden vor allem im Hinblick auf rechtsförmliche Erfordernisse erstellt. Sie beinhalten Standardformulierungen zu Prüfungsregelungen und sollen bei allen Ausbildungsordnungen mit Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie mit gestreckter Abschlussprüfung, die ab dem 1. August 2015 in Kraft treten, umgesetzt werden.