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Musterprüfungsordnungen (MPO)

Musterprüfungsordnungen sind vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassene Richtlinien. Sie sind Vorgaben für den Erlass von Prüfungsordnungen mit entsprechendem Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.

Bei Musterprüfungsordnungen handelt es sich um vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassene Richtlinien bzw. um Bestandteile von Richtlinien im Sinne des § 47 Abs. 3 BBiG bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 HwO. Diese Richtlinien sind keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern Vorgaben für den Erlass von Prüfungsordnungen mit entsprechendem Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.

Eine Begrenzung des Spielraumes besteht dort, wo eine beabsichtigte Regelung in der Prüfungsordnung sachlich den Rahmen der Richtlinie sprengen oder ihr komplett zuwiderlaufen würde. Richtlinien müssen grundsätzlich von den zuständigen Stellen beachtet und ihre Grenzen bei der Erstellung von Prüfungsordnungen eingehalten werden. Der Hauptausschuss hat jedoch diesbezüglich keine Durchsetzungsmöglichkeit. Sollte also eine Prüfungsordnung sich nicht an die Vorgaben der entsprechenden Richtlinie halten, so ist sie rechtsfehlerhaft und kann nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angefochten werden.

Sinn von Richtlinien ist es, ein möglichst einheitliches Prüfungsverfahren zu schaffen, dadurch im Verfahrensbereich eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen und somit eine möglichst gleiche Behandlung aller Prüflinge zu erreichen. Eine Musterprüfungsordnung ist ein geeignetes Instrument, um diesen Vereinheitlichungsprozess zu unterstützen.

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 8. März 2007 einstimmig neue Musterprüfungsordnungen für Abschluss- und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für Umschulungsprüfungen empfohlen.