Aufwandsentschädigung
Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit bei einer zuständigen Stelle erhalten Sie kein Honorar im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung. Auslagen wie beispielsweise Kopier-, Anfahrts- oder Telefonkosten werden Ihnen ebenfalls ersetzt.

Die Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit im Prüfungsausschuss - z.B. für die Aufgabenerstellung, die Beaufsichtigung und Durchführung von Prüfungen sowie die Korrektur von Prüfungsarbeiten - ist nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes seit dem 1.1.2013 bis zu einer Höhe von maximal 2.400,- Euro pro Jahr steuerfrei.
Interessante Links
- Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF (Herausgeber)
Band 11 der Reihe Berufsbildungsforschung
Bonn, Berlin 2011
Gewinnung von ehrenamtlichen Prüfern in der Berufsbildung (PDF, 995 KB) - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK):
IHK-Prüfungen in der Beruflichen Bildung
Prüferehrenamt stärken (PDF, 1,347 KB)