Prüfungsstrukturen
Der strukturelle Aufbau von Prüfungen wird in diesem Bereich näher beleuchtet. Beschrieben und erläutert werden die Zwischenprüfung, die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung und die rel. neue gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung sowie relevante Begriffe.

Laut dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sind in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen durchzuführen. Etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt. Seit 2002 steht mit der "gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung" eine neue Prüfungsart zur Verfügung.
Durch die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung sollen die Prüflinge belegen, dass sie während der Ausbildung berufliche Handlungskompetenz umfassend, differenziert und aussagekräftig erworben haben. Die Prüflinge müssen nachweisen, dass sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen und die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen (§ 38 BBIG bzw. § 32 HwO). Wie Prüfungen aufgebaut sind, um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wird im folgenden Menüpunkt behandelt. Weiterhin werden einzelne Prüfungsarten beschrieben und anhand von Beispielen erläutert.
Erläuterung von relevanten Begriffen
Im Zusammenhang mit „beruflichen Prüfungen“ gibt es viele Begriffe, deren Definition nicht immer ganz eindeutig zu sein scheint, die synonym verwendet werden oder deren Bedeutung sich mit der Zeit geändert hat.
Zwischenprüfung
Mit der Zwischenprüfung soll nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit der Ausbildungsstand überprüft werden, um bei Bedarf Defizite ausgleichen zu können.
Abschluss- bzw. Gesellenprüfung
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung bildet den Abschluss einer Berufsausbildung. Mit dem Bestehen erwirbt man die Berechtigung, die Berufsbezeichnung des erlernten Berufes zu führen.
Gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung
Die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist eine neue Prüfungsstruktur, bei der die Zwischenprüfung ersatzlos gestrichen wurde. Stattdessen gibt es nur noch eine Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen.