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Prüfungsdurchführung

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Zulassung, Prüfungskriterien, Vorbereitung der Prüfung, Mündliche, Schriftliche und Praktische Prüfung, Bewertung von Prüfungsleistungen, Bestehen und Nichtbestehen, Prüfungsangst sowie Prüfung und Behinderung.

Prüfungsdurchführung

Zulassung

Die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist Grundvoraussetzung, um in einem anerkannten Ausbildungsberuf den Abschluss zu erlangen. Verschiedene Kriterien müssen seitens des Prüflings hierfür erfüllt sein.

Prüfungskriterien

Um die Qualität der Prüfung sicherzustellen, müssen sich die Erstellung der Aufgaben und die Durchführung der Prüfung an gängigen Gütekriterien für Prüfungen orientieren. Diese Gütekriterien werden im Folgenden dargestellt.

Prüfungsvorbereitung

Häufig besteht im Vorfeld der Prüfung Klärungsbedarf zu Formalitäten und hinsichtlich der Prüfungsdurchführung. Für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung ist deswegen eine gute Vorbereitung wichtig.

Mündliche Prüfung

Die traditionelle mündliche Prüfung wurde mit der Hauptausschussempfehlung 119 durch verschiedene Prüfungsinstrumente ersetzt, bei denen die Prüfungsleistung mündlich zu erbringen ist. Sie finden hier Tipps für die Durchführung mündlicher Prüfungen sowie eine Checkliste.

Schriftliche Prüfung

Schriftlich zu erbringende Prüfungsleistungen gehören zu jeder beruflichen Prüfung. Dabei kommen je nach Zielsetzung unterschiedliche Aufgabenarten zum Einsatz. Diese werden hier näher erläutert. Außerdem wird eine Checkliste zur Durchführung schriftlicher Prüfungen bereitgestellt.

Praktische Prüfung

Auch praktische Aufgabenstellungen finden sich in jeder beruflichen Prüfung. Mit den Prüfungsinstrumenten „Betrieblicher Auftrag“ und „Arbeitsaufgabe“ rücken die prozessrelevanten Kompetenzen der Prüflinge in den Fokus der Bewertung.

Bewertung

Die Bewertung der Prüfungsleistungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungsabnahme und kann weitreichende Konsequenzen für den Prüfling haben. Die Bewertung sollte deswegen wohlüberlegt und anhand von festgelegten Bewertungskriterien erfolgen.

Bestehen und Nichtbestehen

Eine der Aufgaben des Prüfungsausschusses ist es über Bestehen und Nichtbestehen einer Prüfung zu entscheiden. Im Falle des Nichtbestehens kann die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung zweimal wiederholt werden.

Prüfungsangst

Prüfungsangst ist eine spezielle Erscheinungsform von Angst in Leistungssituationen. Eine wichtige Aufgabe als Prüfer ist es deswegen, eine angenehme Prüfungsatmosphäre zu schaffen und so den Prüflingen mögliche Ängste zu nehmen.

Prüfung und Behinderung

Bei der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen sollen im Rahmen des Möglichen und Verantwortbaren die behinderungsbedingten Benachteiligungen ausgleichen und so die Chancengleichheit aller Prüflinge untereinander sicherstellen.