IT-Berufe
Am 1. August 1997 trat die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik für die Ausbildungsberufe Informatikkaufmann/-frau, IT-Systemkaufmann/-frau, IT-Systemelektroniker/in und Fachinformatiker/in (Fachrichtung „Anwendungsentwicklung“ oder „Systemintegration“) in Kraft.

Inhaltsübersicht
Die Abschlussprüfung
Einführung
Mit der Einführung der neuen IT-Berufe war eine weitreichende Reform der Ausbildung sowie der Zwischen- und Abschlussprüfung verbunden. Das Qualifikationsprofil umfasst für alle vier Berufe gemeinsame Kernqualifikationen sowie berufsspezifische Fachqualifikationen. Daneben gibt es als „dynamisches Element“ betrieblich frei gestaltbare Spezialisierungen in Form von Einsatzgebieten bzw. Fachbereichen.

Die Auszubildenden sollen durch die Ausbildung ein breites Qualifikationsprofil erwerben, welches sich an berufstypischen Geschäftsprozessen und Kundenbeziehungen orientiert. Dies spiegelt sich auch in der prozessorientierten Ausrichtung der Prüfungen wieder, in denen bereichübergreifendes, ganzheitliches Denken und Handeln im Rahmen realer Kunden- bzw. Arbeitsaufträge im Vordergrund steht.
Für das Prüfungspersonal halten die Prüfungsstrukturen der IT-Berufe einige Herausforderungen bereit. Nicht Produkte oder Arbeitsergebnisse müssen in erster Linie bewertet werden; wichtiger ist die Bewertung der Prozesse, die zur Problemlösung führen und die bei jedem Prüfling verschieden ausgeprägt sein können. Die Intention der Prüfung, die ganze Bandbreite der beruflichen Handlungskompetenz nachzuweisen, ist prägend für alle Prüfungsteile.