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Rechtliche Grundlagen

Auf dieser Seite finden Sie rechtliche Grundlagen zur beruflichen Fortbildung und Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB sowie Empfehlungen der Kultusministerkonferenz.

Rechtliche Grundlagen

Die berufliche Fortbildung

§§ 53 - 57 BBiG, §§ 42 – 42 d HwO
 
Die berufliche Fortbildung ist eine erwachsenenspezifische Form der Berufsbildung. Sie soll zum einen die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, zum anderen den beruflichen Aufstieg ermöglichen.
 
Rechtliche Grundlage für die jeweilige berufliche Fortbildung ist entweder die Fortbildungsordnung als bundeseinheitliche Regelung oder in Ermangelung einer solchen die Fortbildungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle. Hier werden die Bezeichnung des Abschlusses, das Ziel, der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und das Prüfungsverfahren festgelegt. Daneben hat die zuständige Stelle eine entsprechende Prüfungsordnung zu erlassen.
 
Durch die Regelung des § 56 Abs. 1 S.2 BBiG bzw. § 42 c Abs. 1 S. 2 HwO werden alle wesentlichen Vorschriften des Prüfungswesens für den Abschluss einer beruflichen Fortbildung entsprechend anwendbar erklärt, so dass sich zum Prüfungsverfahren bei der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung keine großen Unterschiede ergeben. Insbesondere das Zulassungsverfahren und die Besetzung bzw. Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse gestalten sich gleich. Wesentlicher Unterscheidungspunkt ist die fehlende Möglichkeit zur Einholung gutachterlicher Stellungnahmen im Rahmen der Bewertung durch den Prüfungsausschuss. Das Berichterstatterprinzip ist aber auch bei der Fortbildungsprüfung anwendbar.

Hauptausschussempfehlungen

  • Hauptausschussempfehlung 173 - Empfehlung des Hauptausschusses zur Auslegung des nach BBiG/ HwO vorgesehenen Lernumfangs für den Erwerb von Kompetenzen auf den drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung und zur Darlegung gegenüber der zur Prüfung zulassenden Stelle 
  • Hauptausschussempfehlung 159 - Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 12. März 2014 für Eckpunkte zur Struktur und Qualitätssicherung der beruflichen Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO)
  • Hauptausschussempfehlung 128 - Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gem. § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
     
  • Hauptausschussempfehlung 127 - Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gem. § 42 c Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung
  • Hauptausschussempfehlung 120 - Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen gem. § 47 Abs. 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Hauptausschussempfehlung 121 - Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung Musterprüfungsverordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen gem. § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO) vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095)

 

Empfehlungen zur Fortbildung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung ist gesetzliches Beratungsorgan der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung. Er setzt Arbeitsgruppen ein, die Empfehlungen des Hauptausschusses vorbereiten, durch die konkrete Entwicklungen in der beruflichen Bildung gefördert werden. Nachfolgend finden Sie Empfehlungen des Hauptausschusses des zur beruflichen Fortbildung:

Empfehlungen des Hauptausschusses

Empfehlung der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 1964 erstmals Empfehlungen zur Erwachsenenbildung verabschiedet. Mittlerweile liegt die vierte Empfehlung der KMK zur Weiterbildung vor.
 
Empfehlung der KMK

Notenbildung in Fortbildungsordnungen

Um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu verbessern, sollen die Zulassungsverfahren der Studiengänge die Vorqualifikation beruflich Qualifizierter ohne Hochschulzugangsberechtigung einbeziehen. Dazu müssen in Zeugnissen von Fortbildungsabschlüssen Gesamtnoten ausgewiesen sein. Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurden die Notenregelungen in Fortbildungsverordnungen des Bundes erfasst, analysiert und Empfehlungen entwickelt.
 
Regelungen zur Bildung einer Gesamtnote (PDF 1,5 MB)

Allgemeine Meisterprüfungsverordnungen (AMVO)

Diese Verordnung regelt die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.

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Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)

Die Verordnung regelt das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.

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