Definitionen
Fortbildung oder Weiterbildung?
Die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung werden umgangssprachlich oft synonym verwendet und gelegentlich kommt es deshalb zu Missverständnissen oder Fehlschlüssen. Der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung ist vielen nicht bewusst. Daher muss an dieser Stelle zunächst eine Begriffsklärung stattfinden.

Weiterbildung
Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit (KMK 2001).
Weiterbildung ist in Deutschland in geringerem Umfang durch den Staat geregelt als die anderen Bildungsbereiche. Dies wird damit begründet, dass den vielfältigen und sich rasch wandelnden Anforderungen an Weiterbildung am besten durch eine Struktur entsprochen werden kann, die durch Pluralität und Wettbewerb der Träger und der Angebote gekennzeichnet ist. Für die Teilnahme an Weiterbildung ist Freiwilligkeit leitender Grundsatz (Darstellung).
Weiterbildung ist die Erweiterung oder Vertiefung einer Vorbildung. In diesem Sinne ist zum Beispiel der Erwerb eines Sprachenzertifikats oder der Besuch eines Schweißerlehrgangs eine Weiterbildung.
Fortbildung
Auf den folgenden Seiten wird unter Fortbildung die geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 Absatz 4 BBiG) verstanden. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll es die berufliche Fortbildung ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (Aufstiegsfortbildung). Die berufliche Fortbildung ist Teil der Berufsbildung.
Nach § 53 BBiG kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fortbildungsordnungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen (Fortbildungsordnungen) erlassen. Die entsprechenden Prüfungen nach diesen Fortbildungsordnungen werden von den jeweils zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (z.B. Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern) abgenommen. Die einzelnen Fortbildungsordnungen werden in der Regel unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung in enger Zusammenarbeit mit den Sozialparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen) entwickelt. Damit soll gewährleistet werden, dass diese Fortbildungen den Qualifikationsanforderungen der Betriebe entsprechen und zugleich den Beschäftigten gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Die berufliche Verwertbarkeit ist dabei genauso zentral, wie die Qualität der Fortbildungsordnung.
„Fortbildungsordnungen nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 Handwerksordnung (HwO) stellen innerhalb des weitgehend offenen Systems der beruflichen Fortbildung ein strukturiertes Angebot dar. Sie bauen in der Regel auf den entsprechenden Ausbildungsberufen des dualen Systems auf und sind eine nachhaltige Bestätigung für die Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem. Die Abschlüsse bieten eine attraktive Perspektive für den beruflichen Aufstieg und sind bei den Betrieben wegen ihrer Praxisrelevanz gefragt. Gleichzeitig unterstreichen sie den Anspruch auf Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung“ (Fortbildungsordnungen, 2013).

Regelungen zur beruflichen Fortbildung werden aber nicht nur vom Bundesministerium für Bildung und Forschung oder von anderen zuständigen Bundesministerien erlassen. Die zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern) können aufgrund des § 54 BBiG Fortbildungsregelungen für ihren Bereich in Kraft setzen. Auch viele andere gesetzliche Normen enthalten Bestimmungen zur beruflichen Qualifizierung (z.B. die Handwerksordnung).
Darüber hinaus gibt es noch eine erhebliche Zahl an landesrechtlich geregelten Fortbildungsordnungen. Hier sind insbesondere die beruflichen Weiterbildungsgänge an Fachschulen zu nennen. Rechtsgrundlage für diese Berufsabschlüsse bilden die Schulgesetze der Länder.
Literaturangaben
- KMK 2001: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Vierte Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Weiterbildung. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001, S. 4. Bonn 2001.
- Darstellung: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2011/2012. Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa. Bonn 2013.
- Fortbildungsordnungen, 2013: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Tutschner, H.: Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen. Bonn 2013, S. 5 f.
- Bonn, 2013: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Tutschner, H.: Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen. Bonn 2013, S. 12.