Das Widerspruchsverfahren ist ein dem gerichtlichen Verfahren vorgelagerter Rechtsbehelf des Bürgers gegen behördliche Entscheidungen (Verwaltungsakte).
Der Widerspruch in Bezug auf Entscheidungen des Prüfungsausschusses ist bei der jeweils zuständigen Stelle einzulegen und wird von dieser auch entschieden.