Jeder Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied aus seiner Mitte zum/zur Vorsitzenden und ein weiteres zu dessen/deren Stellvertreter/-in. Beide sollten nach Möglichkeit nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
Vorsitzende leiten den Prüfungsausschuss, d.h. sie übernehmen die Verantwortung für die Organisation und den Arbeitsablauf innerhalb des Ausschusses sowie für die reibungslose Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle.