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Rahmenlehrpläne bilden die verbindliche Grundlage für die Lernziele und -inhalte des berufsbezogenen Berufsschulunterrichts bundesweit.
 
Sie werden durch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen und in den jeweiligen Bundesländern durch die Ausarbeitung eigener Lehrpläne umgesetzt.
Rahmenlehrpläne geben den Rahmen für den berufsbezogenen Teil des Berufsschulunterrichts vor und lassen inhaltlichen und zeitlichen Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.

Sollte der Prüfling mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses bzw. der zuständigen Stelle nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch bei der zuständigen Stelle einzulegen.

Sollte die zuständige Stelle bei der bisherigen Entscheidung bleiben bzw. der Prüfling nicht mit dem Ergebnis des Widerspruchverfahrens einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.