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siehe: Rechtsmittel 

Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden zumeist in Form von Beschlüssen gefasst. Zu unterscheiden sind dabei nach Meinung des Gesetzgebers Beschlüsse,  bei denen lediglich die Beschlussfähigkeit des Prüfungsausschusses notwendig ist und solche, die die Anwesenheit des gesamten Prüfungsausschuss erfordern (sog. Kollegialprinzip).