BP:
 

Die Gesprächssimulation ist ein mündliches Rollenspiel. Der Prüfling agiert dabei in seiner künftigen beruflichen Funktion, während in der Regel ein Prüfer/eine Prüferin oder eine dritte Person die Rolle des Gesprächspartners übernimmt. Dies kann ein inner - oder außerbetrieblicher Kunde, ein Gast, ein Mitarbeiter u. ä. sein. Dabei kann dem Prüfling die Möglichkeit gegeben werden, sich anhand von Unterlagen vorzubereiten und diese während des Gesprächs zu nutzen. Es sind eigene Prüfungsanforderungen zu formulieren; die Gesprächssimulation erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet werden

  • Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge,
  • methodisches Vorgehen und Lösungswege,
  • kommunikative Fähigkeiten sowie
  • Kundenorientierung.

--------------------

Anstelle des "klassischen" Modells von Zwischen- und Abschlussprüfung findet bei dieser Prüfungsstruktur nur noch eine Abschluss- bzw. Gesellenprüfung statt. Neu ist, dass die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht, deren Teilergebnisse nicht einzeln zertifiziert werden dürfen. D.h. Teil 1 der Prüfung darf nicht als eigenständige Prüfung angesehen werden. Der Vorteil ist, dass durch die Einführung zweier "Messzeitpunkte" das punktuelle Prüfen von erworbenen Kompetenzen abgelöst wird. Diese neue Prüfungsstruktur wurde seit 2002 auf Basis von Erprobungsordnungen in ausgewählten Berufen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Mittlerweile sind die Erprobungsordnungen zum größten Teil in Dauerrecht überführt worden.

Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner, nicht mündlicher Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter, insbesondere der berufsbildenden Schulen, einholen. Die Beauftragung erfolgt nach den Verwaltungsgrundsätzen der zuständigen Stelle. Gutachter müssen dabei die gleichen Anforderungen wie Prüfer erfüllen.

In dem Gutachten sind die wesentlichen Abläufe der Prüfungen und die für die Bewertung wichtigen Tatsachen festzuhalten. Die Gutachten stellen nicht die eigentliche Bewertung dar, sondern nur einen Benotungsvorschlag. Die Entscheidung über die Bewertung trifft der Prüfungsausschuss.

Bei der Durchführung von Prüfungen müssen Gütekriterien eingehalten werden. Diese sollen die "Messfehler", die bei der Erfassung von Leistungen in einer Prüfung unweigerlich auftreten, möglichst gering halten.

Nach psychologischen und pädagogischen Testverfahren sind folgende Gütekriterien für Prüfungen relevant:

  • Objektivität
  • Reliabilität (Zuverlässigkeit)
  • Validität (Gültigkeit)
  • Ökonomie

----------------------