Fallbezogenes Fachgespräch
Das Fallbezogene Fachgespräch wird ausgehend von einer vom Prüfling durchgeführten oder vom Prüfungsausschuss vorgegebenen praxisbezogenen Aufgabe geführt. Dabei kann dem Prüfling die Möglichkeit gegeben werden, sich anhand von Unterlagen vorzubereiten und diese während des Gesprächs zu nutzen. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Es sind eigene Prüfungsanforderungen zu formulieren. Das Fallbezogene Fachgespräch erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet werden
- Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge,
- methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder
- kommunikative Fähigkeiten.
Auftragsbezogenes Fachgespräch
Das Auftragsbezogene Fachgespräch bezieht sich auf einen durchgeführten Betriebliche n Auftrag, ein erstelltes Prüfungsprodukt/Prüfungsstück , eine durchgeführte Arbeitsprobe oder Arbeitsaufgabe und unterstützt deren Bewertung; es hat keine eigenen Prüfungsanforderungen und erhält deshalb auch keine gesonderte Gewichtung. Es werden Vorgehensweisen, Probleme und Lösungen sowie damit zusammenhängende Sachverhalte und Fachfragen erörtert. Bewertet werden
- methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder
- Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge
Situatives Fachgespräch
Das Situative Fachgespräch bezieht sich auf Situationen während der Durchführung einer Arbeitsaufgabe oder einer Arbeitsprobe und unterstützt deren Bewertung; es hat keine eigenen Prüfungsanforderungen und erhält daher auch keine gesonderte Gewichtung. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Es findet während der Durchführung der Arbeitsaufgabe oder Arbeitsprobe statt; es kann in mehreren Gesprächsphasen durchgeführt werden. Bewertet werden
- methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder
- Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge.
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Viele neuere Ausbildungsordnungen weisen flexible Strukturen, wie z.B. Pflicht- und Wahlqualifikationen auf, so dass die Ausbildung stärker an den betrieblichen Gegebenheiten orientiert werden kann. Gleichzeitig ergibt sich so auch innerhalb der Prüfungen ein größerer Spielraum, um stärker auf die unterschiedlichen Einsatzfelder der Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb eingehen zu können.
Die berufliche Fortbildung ist eine erwachsenenspezifische Form der Berufsbildung. Sie soll zum einen die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, zum anderen den beruflichen Aufstieg ermöglichen.
Rechtliche Grundlage für die jeweilige berufliche Fortbildung ist entweder die Fortbildungsordnung als bundeseinheitliche Regelung oder in Ermangelung einer solchen die Fortbildungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle. Hier werden die Bezeichnung des Abschlusses, das Ziel, der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und das Prüfungsverfahren festgelegt. Daneben hat die zuständige Stelle eine entsprechende Prüfungsordnung zu erlassen.