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Ehrenamt

Die Ausübung der Prüfertätigkeit in einem Prüfungsausschuss ist ein Ehrenamt, mit dem Sie eine wichtige gesellschaftliche Funktion übernehmen.

Ehrenamt

Die Tätigkeit als Prüfer / Prüferin ist wie auch bei anderen Ehrenämtern mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden.  Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten müssen Sie im Durchschnitt mit zwei bis acht Tagen im Jahr rechnen, die auf die Prüfungstätigkeit entfallen. Dabei bestimmen Sie als Prüfer bzw. Prüferin Ihren zeitlichen Aufwand in Abstimmung mit der zuständigen Stelle selbst.

In der Regel wird Ihr Arbeitgeber Sie für diese ehrenamtliche Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen müssen. In anderen Fällen wird Ihr Verdienstausfall auf Verlangen von der zuständigen Stelle im Rahmen der Aufwandsentschädigung erstattet, ebenso wie Auslagen im Zusammenhang mit Ihrer Prüfertätigkeit.

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