Ehrenamt
Die Ausübung der Prüfertätigkeit in einem Prüfungsausschuss ist ein Ehrenamt, mit dem Sie eine wichtige gesellschaftliche Funktion übernehmen.

Die Tätigkeit als Prüfer / Prüferin ist wie auch bei anderen Ehrenämtern mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Je nach Beruf und Ihren individuellen Möglichkeiten müssen Sie im Durchschnitt mit zwei bis acht Tagen im Jahr rechnen, die auf die Prüfungstätigkeit entfallen. Dabei bestimmen Sie als Prüfer bzw. Prüferin Ihren zeitlichen Aufwand in Abstimmung mit der zuständigen Stelle selbst.
In der Regel wird Ihr Arbeitgeber Sie für diese ehrenamtliche Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen müssen. In anderen Fällen wird Ihr Verdienstausfall auf Verlangen von der zuständigen Stelle im Rahmen der Aufwandsentschädigung erstattet, ebenso wie Auslagen im Zusammenhang mit Ihrer Prüfertätigkeit.
Weitere Information
Interessante Links
- Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF (Herausgeber)
Band 11 der Reihe Berufsbildungsforschung
Bonn, Berlin 2011
Gewinnung von ehrenamtlichen Prüfern in der Berufsbildung (PDF, 995 KB) - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK):
IHK-Prüfungen in der Beruflichen Bildung
Prüferehrenamt stärken (PDF, 1,347 KB)