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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Prüfertätigkeit sind die entsprechende Sachkunde und die persönliche Eignung der Prüfer/-innen.

Voraussetzungen

Sachkunde
Die Sachkunde des Prüfers/der Prüferin ist Grundvoraussetzung für eine aussagekräftige und faire Prüfung. Nur Prüfer/-innen, die die Materie beherrschen, können die Leistungen des Prüflings hinreichend beurteilen.

Diese Qualifikation wird in der Regel unterstellt, wenn der Prüfer/die Prüferin eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt hat oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Prüfungsgebietes vorweisen kann. Ein spezieller Nachweis der Sachkunde - etwa durch das Ablegen einer Eignungsprüfung - muss nicht erbracht werden.

Einen Spezialfall stellt § 34 Abs. 3 der Handwerksordnung  dar, der genau die Kriterien festlegt, die sachkundige Prüfer/ -innen erfüllen müssen.

Persönliche Eignung
Neben der Beherrschung der Materie sollten Prüfer/-innen über ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und pädagogisches Gespür verfügen. 

Daneben sind die Kenntnis der Ausbildungsordnung und des Prüfungswesens für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung unverzichtbar. 

Prüfer/ -innen müssen sowohl in der Lage sein, die jeweilige Prüfungssituation und ihre Auswirkungen auf den Prüfling zu erfassen, als auch über die Fähigkeit verfügen, Leistungen abzufragen und zu bewerten.Grundsätzlich ungeeignet für diese Aufgabe sind Personen, denen die persönliche Eignung nach § 29 BBiG  fehlt.
Keine Rolle spielen hierbei grundsätzlich das Alter, die Kammerzugehörigkeit, ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis, die Parteizugehörigkeit, private Lebensführung sowie die Staatsangehörigkeit.

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Hubertus Möhrer
Leiter des ServiceCenter der DEKRA Akademie in Brühl und Prüfer der IHK zu Köln im Prüfungsausschuss zum/zur Berufskraftfahrer/-in

"In Deutschland fehlen zur Zeit ca. 50.000 Kraftfahrer/-innen, Tendenz steigend. In meiner Eigenschaft als verantwortlicher Ausbildungsleiter weiß ich, wie wichtig eine zielorientierte Ausbildung ist. Die Tätigkeit als Prüfer erfordert auch von mir eine permanente Aktualisierung meines Wissens. Vor dem Hintergrund meiner Ausbilder- und Prüfertätigkeit, kann ich Menschen, die an der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in interessiert sind, optimal informieren und beraten."

 

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