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Prüfungsstrukturen
In diesem Menüpunkt wird der strukturelle Aufbau von Prüfungen näher beleuchtet. Laut dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sind in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen durchzuführen. Etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt. Seit 2002 steht mit der "gestreckten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung" eine neue Prüfungsart zur Verfügung.
Durch die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung sollen die Prüflinge belegen, dass sie während der Ausbildung berufliche Handlungskompetenz umfassend, differenziert und aussagekräftig erworben haben. Die Prüflinge müssen nachweisen, dass sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen und die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen (§ 38 BBIG bzw. § 32 HwO). Wie Prüfungen aufgebaut sind, um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wird im folgenden Menüpunkt behandelt. Weiterhin werden einzelne Prüfungsarten beschrieben und anhand von Beispielen erläutert.
Im Zusammenhang mit „beruflichen Prüfungen“ gibt es viele Begriffe, deren Definition nicht immer ganz eindeutig zu sein scheint, die synonym verwendet werden oder deren Bedeutung sich mit der Zeit geändert hat.
Mit der Zwischenprüfung soll nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit der Ausbildungsstand überprüft werden, um bei Bedarf Defizite ausgleichen zu können.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung bildet den Abschluss einer Berufsausbildung. Mit dem Bestehen erwirbt man die Berechtigung, die Berufsbezeichnung des erlernten Berufes zu führen.
Die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ist eine neue Prüfungsstruktur, bei der die Zwischenprüfung ersatzlos gestrichen wurde. Stattdessen gibt es nur noch eine Abschluss- bwz. Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ; beide Teile fließen in das Gesamtergebnis der Prüfung ein.
Gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung
Zur Berufsbildung im Sinne des BBiG zählen auch die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung. Bei beiden handelt es sich um eigenständige Bildungsmaßnahmen mit entsprechendem Prüfungsabschluss.




