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August 2012
Montag, 6. August 2012
Biologielaborant/-in - Orientierungshilfen
Der PAL-Fachausschuss hat zwei Orientierungshilfen zur Verordnung vom 25. Juni 2009 veröffentlicht.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologielaborenaten/zur Biologielaborantin vom 25.Juni 2009 ist am 01. August 2009 in Kraft getreten. Die praktischen Arbeitsaufgaben der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 sehen das Anfertigen eines Protokolls vor. Der Fachauschuss der PAL hat jetzt ein Tabelle erarbeitet, die den ausbildenden Betrieben als Orientierungshilfe dienen soll:
PAL Information für die Praxis (Stand August 2012):
Biologielaborant/-in – Orientierungshilfe zur Definition der Begrifflichkeit „Protokoll“
Weiterhin hat der PAL-Fachausschuss "Biologielaborenat/in" eine Themenliste für Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung veröffentlicht. Sie soll den ausbildenden Betrieben und beruflichen Schulen als Orientierungshilfe dienen. Diese Themenliste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
PAL Information für die Praxis (Stand August 2012):
Biologielaborant/-in - Orientierungshilfe zur gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2009)
Weitere Informationen
PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-0,
Telefax 0711 2005-1830




