Optionen

Darstellungsstil

Stellen Sie hiermit die Darstellung dieses Internetauftrittes auf Standard ein. Erhöhen Sie den Kontrast der Darstellung dieses Internetauftrittes




Legende:

Interner Link

Externer Link

Mai 2012

Dienstag, 29. Mai 2012

Neuer Ausbildungsberuf «Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen»

Neue dreijährige Ausbildung tritt zum 1. August in Kraft

Zu den Aufgaben der künftigen Arbeitsmarktdienstleister gehört es, Ratsuchende bei der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung, bei Entscheidungen über soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatung sowie beim Familienleistungsausgleich zu beraten und zu unterstützen.

 

Foto: Fachberater im Gespräch mit Kundin (Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com)Änderungen in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, vor allem aber eine verstärkte Kundenorientierung prägen die Inhalte des neu geordneten Ausbildungsberufs. "Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen" sollen Ratsuchende bei der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung, bei Entscheidungen über soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatung sowie beim Familienleistungsausgleich beraten und unterstützen. Eine Modernisierung des Ausbildungsberufes war durch die Einführung neuer Organisationsmodelle, die Zentralisierung von internen Dienstleistungen sowie veränderte Aufgabenstellungen durch das Sozialgesetzbuch notwendig geworden. Die neue Ausbildung ersetzt den Abschluss der Fachangestellten für Arbeitsförderung aus dem Jahr 1999.
 
Kern des neuen Berufsbildes ist die verstärkte Kundenorientierung. Aufgaben von der Anfragenbearbeitung bis zur selbstständigen Abwicklung der Vorgänge stehen künftig im Vordergrund. Dazu ist eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften erforderlich. So werden die Daten von Arbeitsuchenden und von Personen, die sich arbeitslos melden, unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen aufgenommen und Anträge auf Geldleistungen bearbeitet. Arbeitsmarktdienstleister übernehmen in Zukunft auch interne Aufgaben im Bereich Personal, Finanzen und Controlling. Der entsprechende Rahmenlehrplan der Berufsschulen wurde handlungsorientiert ausgestaltet und ergänzt so die geänderte praktische Ausbildung im öffentlichen Dienst.
 
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen werden insbesondere in Agenturen für Arbeit, bei gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Agenturen für Arbeit, bei zugelassenen Kommunen und in Familienkassen tätig sein und dort in Kunden- und Dienstleistungsbereichen eingesetzt werden können.
 
Der bisherige Beruf "Fachangestellte/-r für Arbeitsförderung" stieß in der Vergangenheit auf reges Interesse. So wurden im Jahr 2010 rund 1.100 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Der Anteil weiblicher Auszubildender lag bei rund 73 %. Das BIBB erwartet, dass mit dem modernisierten Berufsbild die Attraktivität der Ausbildung weiter steigen wird.
 
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neue dreijährige Ausbildung, die zum 1. August in Kraft tritt, federführend unter Beteiligung von Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt.

 

Weitere Informationen

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB Logo: Bundesinstitut für Berufsbildung - BIBB - Forschen, Beraten, Zukunft gestalten
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Telefon: 0228 / 107 - 0
Fax: 0228 / 107 - 2977
Internet: www.bibb.de
E-Mail: zentrale@bibb.de

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen
Ausbildungsordnung und Beschreibung zum Beruf 

Ansprechpartner:

Martin Elsner
 

Weitere Informationen unter www.bibb.de/de/55250.htm