Optionen
Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter
In einem Prüfungsausschuss sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte sowie Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen vertreten.
Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Fachkräfte, die häufig im betrieblichen Teil der Ausbildung engagiert sind.
Beauftragte der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Arbeitnehmervereinigungen berufen, Arbeitgeberbeauftragte direkt von der zuständigen Stelle. Arbeitgebervertreter/innen können u.a. Freiberufler, Selbständige, Führungskräfte und Ausbildungsverantwortliche oder Ausbilder in einem Unternehmen sein.
Lehrkräfte werden im Einvernehmen zwischen Schulaufsichtsbehörde und zuständiger Stelle berufen.




