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Dezember 2011
Donnerstag, 1. Dezember 2011
Fachpraktiker Küche (Beikoch) / Fachpraktikerin Küche (Beiköchin): Ausbildungsregelung für behinderte Jugendliche
Empfehlung soll bundesweit einheitliche Grundlage für diese Ausbildung schaffen
Inzwischen sind im Laufe der Jahre 53 Ausbildungsregelungen für die Ausbildung behinderter Menschen zum „Beikoch“ / zur „Beiköchin“ entwickelt worden. Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBIG/§ 42m HwO, verabschiedet am 17. Dezember 2009 und geändert am 15. Dezember 2010 als Empfehlung des Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), wurde die Voraussetzung geschaffen, dass die Ausbildung behinderter Menschen zum „Fachpraktiker Küche (Beikoch)“ / zur „Fachpraktikerin Küche (Beiköchin)“ , wie vom Gesetzgeber gewollt, nach bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards erfolgt.
Unter Federführung des BIBB wurden in Arbeitsgruppen mit Vertretern der Sozialpartner, der Kultusministerkonferenz, der Bundesministerien und insbesondere auch in der Ausbildung behinderter Menschen erfahrene Experten und Expertinnen aus Bildungseinrichtungen gemeinsam berufsspezifische Musterregelungen erarbeitet.
Die vorliegende vom Hauptausschuss als Empfehlung verabschiedete Musterregelung für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker Küche (Beikoch)/zur Fachpraktikerin Küche (Beiköchin) wird den zuständigen Stellen mit der Bitte zur Verfügung gestellt, sie für die Berufsausbildung behinderter Menschen zugrunde zu legen und bestehende Regelungen entsprechend zu überprüfen.
Orientiert ist die Ausbildung zum Fachpraktiker Küche (Beikoch)/zur Fachpraktikerin Küche (Beiköchin) an der Ausbildung zum Koch/zur Köchin. Eingesetzt wird er/sie vorwiegend in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Neben dem Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren bei der Vor- und Zubereitung sowie dem Anrichten von Gerichten stehen in der Ausbildung Fragen der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes und der wirtschaftliche Einsatz von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern im Vordergrund.
Weitere Informationen
Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon: 0228 / 107 - 0
Fax: 0228 / 107 - 2977
Internet: http://www.bibb.de/
E-Mail: zentrale@bibb.de
Beschlüsse des Hauptausschusses
Good Practice Center zur Förderung von Benachteiligten in der Berufsbildung" (GPC):
Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen




