Optionen
Stellvertretung
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Diese werden nur im Verhinderungsfall eines ordentlichen Mitglieds tätig. So soll die Funktionsfähigkeit des Ausschusses gewährleistet werden, auch wenn einzelne Prüfer/-innen ausfallen.




