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März 2009
Donnerstag, 26. März 2009
Neue Prüfungsstruktur im Einzelhandel
Der Einzelhandel betritt mit der Erprobung einer neuen Prüfungsstruktur Neuland: Ab Juli 2009 wird im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" die Gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB in einer Pressemitteilung vom 26.03.2009 mitteilte, wird die neue Prüfungsstruktur erstmalig im kaufmännischen Bereich eingeführt. Im gewerblich-technischen Bereich gibt es die Gestreckte Abschlussprüfung bereits seit 2002. Die neue Prüfungsstruktur löst die klassische Form mit Zwischen- und Abschlussprüfung ab. Wesentlicher Unterschied ist, dass Teil 1 der neuen Prüfung in das Abschlussergebnis der Auszubildenden einfließt. Die "alte" Form der Zwischenprüfung, eine reine Lernstandsüberprüfung ohne Bedeutung für das Ergebnis der Abschlussprüfung, entfällt.
Ziel der "Verordnung zur Erprobung der Gestreckten Abschlussprüfung im Beruf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel" ist es, nicht erst am Ende der Ausbildung, sondern schon nach zwei Jahren Kernkompetenzen im kaufmännischen Bereich abschließend zu prüfen und eine entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen. So ist künftig Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung im zweijährigen Ausbildungsberuf "Verkäufer/-in". Dies vereinfacht die Prüfungsstruktur und stellt zudem sicher, dass die Gemeinsamkeiten in den Kernkompetenzen und der Prüfungsgestaltung eine Anrechnung und Durchlässigkeit ermöglichen, die die Mobilität zwischen den Berufen verstärkt.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird eine Evaluation der Erprobungsverordnung durchführen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit diese Prüfungsform geeignet ist, die berufliche Handlungsfähigkeit in den Einzelhandelsberufen angemessen zu erfassen und zu bewerten. Die Evaluation soll drei komplette Ausbildungsjahrgänge umfassen, in denen Struktur, Inhalte und Gewichtung von Teil 1 und 2 der Gestreckten Abschlussprüfung ebenso wie die Wahlqualifikation "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" wissenschaftlich untersucht werden. Die Evaluationsergebnisse sollen auch Anregungen geben, ob diese Prüfungsform auf andere kaufmännische Berufe übertragbar ist.
Die Erprobungsverordnung gilt bis zum 31. Juli 2015. In diesem Zeitraum muss über eine Überführung der Gestreckten Abschlussprüfung in Dauerrecht entschieden werden.
Zur neuen Prüfungsstruktur im Einzelhandel erscheint auch ein Beitrag in Heft 2/2009 der Fachzeitschrift "Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis - BWP" des BIBB. Das Heft ist ab Anfang April im Handel erhältlich.
Weitere Informationen
Inhaltliche Auskünfte im BIBB erteilt:
Hannelore Paulini-Schlottau
Tel.: 0228 / 107-2423;
E-Mail: paulini-schlottau@bibb.de
11.01.2010 20:30:43
Guten tag,meine frage bezieht sich auf die abschlussprüfung kauffrau im einzelhandel im mai 2010, und zwar würde ich gerne wissen wieviele bögen ich zur prüfung bekommen werde eins oder zwei?? und was ich machen muss, multiplicoice,rechnen,schreiben. kommt alles drei vor?? Wie sieht es genau aus wenn ich am 11.mai dort meine prüfung habe. Vielen dank im vorraus,Antonella
12.01.2010 10:22:06
Liebe Antonella,
für Fragen rund um Ihre Abschlussprüfung sollten Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer wenden, da diese die Prüfung durchführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prüferportal-Team




