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Bewertung
Die Bewertung von Prüfungsleistungen ist eine der Kernaufgaben der Prüfungsausschüsse. Dabei ist jede Prüfungsleistung von jedem Mitglied des Ausschusses selbstständig zu bewerten. Die Beschlüsse über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen sowie der Prüfung insgesamt werden vom gesamten Prüfungsausschuss gefasst. Bei der gemeinsamen Feststellung der Ergebnisse dienen die Einzelbewertungen der Prüfungsausschussmitglieder als Grundlage (§ 25 Abs. 1 MPO)
- Bewertung
- Urteile zur Bewertung
- Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (PDF)
- Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (MPO-F-BBiG) (PDF)
- Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw) (PDF)




