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Aufgabenerstellung/Prüfungsaufgabenerstellung
Sämtliche Aufgaben werden von Gremien erstellt, die paritätisch, das heißt in gleicher Zahl mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie mit Berufsschullehrkräften besetzt sind.
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Erstellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
- Für die Erstellung wird bei der zuständigen Stelle ein Aufgabenerstellungsausschuss für den jeweiligen Ausbildungsberuf eingerichtet.
- Eine Leitkammer - mit der Funktion einer federführenden Kammer in einem bestimmten Beruf für ein Bundesland oder eine Region - beruft einen berufsspezifischen Fachausschuss zur Erstellung der Prüfungsaufgaben. Die Erarbeitung der Aufgaben kann dabei auch in Kooperation mit einer überregionalen Aufgabenerstellungsinstitution erfolgen.
- Die schriftlichen und in einigen Berufen auch praktischen Prüfungsaufgaben werden durch eine überregionale Aufgabenerstellungsinstitution erarbeitet.




